Hier die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE „Transparenz bei Kontrollen in der deutschen Fischerei “ (Drs.19/10605).
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (Drs. 19/11378).
Am 1.1.2019 trat EU-weit die Anlandeverpflichtung für die gesamte deutsche Fischerei in Kraft. Der EU-Ausschuss für Fischerei verwies bereits 2018 darauf, dass die Anlandeverpflichtung noch immer nicht ausreichend kontrolliert wird. Einige EU-Mitgliedstaaten reduzierten sogar den Kontrollaufwand auf See. Mangelhafte Kontrollen sind jedoch Einfallstor für illegale Rückwürfe. Auch in Deutschland bleibt der tatsächlich geleistete Kontrollaufwand bislang im Verborgenen.