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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Seit vielen Jahren fordert DIE LINKE eine Bodenpolitik, die ortsansässige, nachhaltige Agrarbetriebe vor landwirtschaftsfremden Investoren und spekulativen Bodenerwerb schützt. Dazu hat die Fraktionsvorsitzendenkonferenz, also die Vorsitzenden der Linksfraktionen im Bundestag und in den Landtagen, vor einigen Monaten ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um vor allem drei Fragestellungen juristisch zu beantworten: 1. Wie kann der indirekte Bodenerwerb über Käufe von Anteilen von Agrarbetrieben (so genannte share deals) durch landwirtschaftsfremde Investoren reguliert oder verhindert werden. 2. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um landwirtschaftliche Flächen durch die öffentliche Hand zu erwerben, um sie in einem strategischen Bodenfonds vorzuhalten und langfristig an ortsansässige, nachhaltig wirtschaftende Agrarbetriebe zu fairen Preisen zu verpachten. 3. Was muss in einem Agrarleitbild formuliert werden für eine rechtliche Grundlage zur Regulierung des Bodenmarkts im öffentlichen Interesse.

Dieses Rechtsgutachten wurde am 30.9.2020 in Erfurt der Öffentlichkeit übergeben.

DIE LINKE will damit die Debatte für eine Neuordnung der gesetzlichen Regelungen für den landwirtschaftlichen Bodenmarktes vorantreiben. Die vom Hamburger Rechtsanwalt Thomas Rüter vorgelegte Expertise untermauert Vorschläge für neue Regelungen, um die Explosion von Boden- und Pachtpreisen einzudämmen, Bodenspekulation zu verhindern und das öffentliche Vorkaufsrecht zu sichern.

Gerade im Osten Deutschlands sind explodierende Boden- und Pachtpreise ein wachsendes Problem. In Mecklenburg-Vorpommern bspw. ist der Kaufwert von landwirtschaftlicher Fläche zwischen 2007 und 2015 um über 300 Prozent gestiegen und hat damit ein Niveau erreicht, dass mit landwirtschaftlichen Erlösen nicht mehr zu realisieren ist. Da stimmt etwas grundlegend nicht, wenn diejenigen, die die Fläche bewirtschaften, den Zugriff auf ihre Produktionsgrundlage zu verlieren drohen. Das bedroht andererseits auch unsere Ernährungssouveränität, denn wem das Land gehört, der bestimmt auch, was dort für wen zu welchen Bedingungen produziert wird. Statt der ortsansässigen Agrarbetrieben werden landwirtschaftliche Flächen immer öfter durch kapitalstarke außerlandwirtschaftliche Investoren aufgekauft, die die zumeist über Bieterverfahren aufgerufenen Preise stemmen können und ihrerseits die Preisspirale nach oben drehen. Ein Beispiel dafür ist die Lindhorst Holding mit Sitz in Winsen, Niedersachsen, die in Brandenburg 9 Betriebe gekauft hat und dafür allein in 2014 4,4 Mio. Euro Direktzahlungen kassierte. Weitere Geschäftsbereiche dieses Unternehmens sind Immobilien und Pflege – alles Geschäftsfelder, wo offensichtlich sehr viel Geld zu holen ist – oft auf Kosten öffentlicher Interessen. Das ist eine Entwicklung, die an gesellschaftspolitischer Absurdität kaum zu überbieten ist, da nicht nur landwirtschaftliche Fläche als Ernährungsgrundlage, sondern auch Wohnen und gesundheitliche Betreuung elementare Grundbedürfnisse sind, die nicht in private Hände gehören und also nicht dem freien  Kapitalmarkt und dem Profitstreben überlassen werden dürfen. Denn jemand, der mit Immobilien und der Pflege Geld viel Geld verdient ist eher niemand, der kein ernsthaftes Interesse an Gemeinwohl hat, auf den eigenen landwirtschaftlichen Flächen naturnah wirtschaften lässt und regionale Wirtschaftskreisläufe und damit die ländlichen Räume insgesamt stärkt. Vielmehr erledigen die landwirtschaftliche Arbeit vor allem Lohnunternehmen ohne feste Verwurzelung vor Ort.

Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der LINKEN, die Landtagsfraktionen und die Bundestagsfraktion haben im März 2020 gemeinsam dieses Gutachten in Auftrag gegeben zu rechtlichen Möglichkeiten der Steuerung der Bodenfrage. Herausgekommen ist ein Papier mit konkreten und rechtssicheren Vorschlägen, wie z. B. ein Preisdeckel für Boden, ein Vorkaufsrecht von Boden für die öffentliche Hand, ortsansässige Landwirt*innen und kooperative, gemeinwohlorientierte Agrarbetriebe wie Genossenschaften und Solidarische Landwirtschaft sowie eine Genehmigungspflicht für Share-Deals im landwirtschaftlichen Bodenmarkt rechtlich geregelt werden können. Dies ist über Agrarstrukturgesetze der Länder möglich. Grundlage für solche Landesgesetze muss dabei ein entsprechendes Agrarleitbild sein. Eine Regelung der Agrarstruktur ist auch auf Bundeseebene möglich, wenn dafür auch grundlegendere gesetzliche Änderungen notwendig sind, z. B. wohl auch Grundgesetzänderungen.

Share-Deals im landwirtschaftlichen Bodenmarkt könnten beispielsweise ab einer Größenordnung von über 25 Prozent Unternehmensbeteiligung unter Genehmigungspflicht gestellt werden. Vorkaufsrechte sind für gemeinnützige Siedlungsunternehmen, aber auch ortsansässige Landwirt*innen und kooperative Zusammenschlüsse wie Genossenschaften und Solidarische Landwirtschaft regelbar. Außerlandwirtschaftliche Investor*innen kämen somit nicht zum Zug. Die durch Vorkaufsrecht erworbenen Flächen können weiterhin in ein Zweckvermögen wie bspw. einen Bodenfonds überführt, hier langfristig bevorratet und an ortsansässige, gemeinwohlorientierte Landwirt*innen und Kooperativen verpachtet werden. Weiterhin ist ein Preisdeckel für landwirtschaftlichen Boden regel- und auch durchsetzbar. Vergleichbar zum Berliner Mietendeckel können so Bodenpreise gedeckelt werden.

DIE LINKE hat hiermit genügend Argumente, um den landwirtschaftlichen Bodenmarkt fair zu regeln und konkrete politische Regelungen zu initiieren. Eins bleibt klar: „Wem gehört das Land?“ ist gerade aus Sicht der LINKEN nicht nur eine der zentralen Zukunftsfragen für die Agrar- und Ernährungspolitik, sondern auch eine wesentliche gesellschaftspolitische Frage. Wenn hier nicht endlich gehandelt wird, kann sich schnell die Frage nach einer Bodenreform stellen. Solche tiefen Eingriffe ins Eigentum waren auch historisch immer die Folge schwerer politischer Fehlentwicklungen – fortschreitende Bodenspekulation mit dem Ergebnis der Dominanz landwirtschaftsfremder Investoren gehört dazu, denn die Teilhabe ortsansässiger, nachhaltig wirtschaftender Agrarbetriebe am Bodeneigentum ist eine existenzielle Grundlage der Gemeinwohlsicherung.

Hier das Rechtsgutachten „Weiterentwicklung der rechtlichen Steuerungsinstrumente des landwirtschaftlichen Bodenmarktes“.