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Am Freitagabend ging es in einer Debatte darum, wie das Staatsziel Tierschutz besser durchzusetzen ist. Nicht nur für die Tierärzteschaft ist das ein sehr wichtiges Thema. DIE LINKE hatte immer wieder auf viele Regelungs- und Vollzugsdefizite hingewiesen. Spätestens mit einer Studie des Thünen-Instituts aus dem Jahr 2015 waren die Probleme auch klar benannt.

Für diese Studie wurden zwei Gruppendiskussionen ausgewertet von Amtstierärzten und Staatsanwälten aus Hessen, NRW und Niedersachsen. Übereinstimmend wurden als Probleme genannt, dass Tierschutzverfahren oft eingestellt werden, sehr lange dauern und die Strafmaße nur gering sind. Entscheidende Faktoren für die Ablehnung von Verfahren durch Staatsanwalt- und Richterschaft wenig Engagement und Interesse am Tierschutz, geringes Wissen zum Fachrecht, aber auch zu Bedürfnissen und Schmerzempfinden von Tieren sowie schlechte personelle Ausstattung, was zu Arbeitsüberlastung bei Staatsanwalt- und Richterschaft führt, aber auch zu Mängeln bei Gutachten und Dokumentation durch Veterinärämter. Gefordert wurde ein besserer Informationsaustausch zwischen Veterinärämtern und Justiz, Wissensaufbau bei den Juristinnen, Schwerpunktstaatsanwalt- und –richterschaften, Überführung des Tierschutzes aus dem Nebenstrafrecht ins Strafgesetzbuch, höhere Strafen und Fahrlässigkeitsdelikte sollen strafbar werden.

Zu dieser Studie hatte DIE LINKE damals ein Fachgespräch des Agrarausschusses initiiert. Das war auch sehr interessant. Nur geändert hat sich danach nicht viel. Damit werden die Defizite weiter auf dem Rücken der Tiere, der vernünftigen Tierhaltenden und der Vollzugsbehörden ausgesessen. Das kann nicht so weiter gehen!

Aber Vollzugsdefizite sind ja leider nur ein Teil des Problems. Es bestehen weiter Regelungslücken. Weil z. B. ganze Tierarten gar nicht von gesetzlichen Regelungen erfasst werden. Es echtes Qualzuchtverbot wird schon lange aus der Tierärzteschaft gefordert. Statt ein Verbot von Lebenstiertransporten in Drittländer müssen ganze Schiffsladungen mit Rindern notgetötet werden. Statt Zweinutzungshuhn oder Bruderhahn-Initiativen zur Verhinderung des Tötens männlicher Küken aus Legelinien zu nutzen, geht es weiter um die Selektion im Ei nach Geschlechtsbestimmung. Und der Tiefpunkt falscher Entscheidungen des Gesetzgebers: die Koalition ließ es zu, dass die Schlachtkonzerne den Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration boykottieren. Entgegen den Empfehlung aus der wissenschaftlichen Politikberatung der Bundesregierung. Und dafür wurde gleich noch das Narkoseprivileg der Tierärzteschaft geschliffen.

Das tierschutzpolitische Sündenregister der Koalition ist also lang. Alle Vorschläge wird DIE LINKE daran messen, ob sie die Vollzugsbehörden wirklich unterstützen. Und DIE LINKE kämpft weiter für ein Tierschutzrecht, das den Namen wirklich verdient. Nicht nur in der Nutztierhaltung, sondern auch bei Haus- und Heimtieren.