alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Ob Obst-, Gemüse-, Wein- oder Spargelanbau, in vielen Bereichen des Agrarsektors sind Saison­arbeitskräfte vor allem aus Osteuropa nicht wegzudenken. Man spricht hier von einer to-the-point Migration. Also einer auf den Zeitpunkt genau bestimmten Migration, die eine enorme Flexibilität der Beschäftigten voraussetzt. 2016 betraf das in unserem Land geschätzt (es gab bisher keine genaue Erfassung) 286.300 Saisonarbeitende oder zirka 60 Prozent der abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft. Kaum verwunderlich also, dass die Bundesregierung die sonst bestehenden Corona-Pandemie bedingten Einreiseverbote gelockert hat, um unter besonderen Infektionsschutzauflagen im April und Mai jeweils 40.000 Saisonarbeitskräfte die Einreise zur Arbeit in der einheimischen Landwirtschaft zu ermöglichen, inklusive aufgeweichter Arbeitszeitregelungen.

Auch wenn grundsätzlich die Freizügigkeit für Arbeitsnehmer*innen in der EU ein hohes Gut ist, bleibt es ein strategisches Problem, dass unsere Landwirtschaft vor allem aufgrund des hohen Preis­drucks durch die Marktmacht der Verarbeitungs- und Vermarktungskonzerne generell auf möglichst billigen Arbeitskräften beruht. Davon sind die Saisonarbeitskräfte, die oft aus Osteuropa kommen, in besonderem Maße betroffen. Die Lockerung der Einreiseverbote während der Pandemie-Situation ist erst recht mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Für DIE LINKE ist deshalb klar: Unsere Versorgung darf nicht auf Kosten der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit der Saisonarbeits­kräfte gesichert werden. Das gilt nicht nur, aber erst recht in Krisenzeiten. Besondere pandemie­bezogene Schutzmaßnahmen sind ebenso notwendig wie soziale Sicherung, faire Bezahlung zum Schutz vor Ausbeutung sowie regelmäßige Kontrollen durch die zuständigen Vollzugsbehörden und Strafen für Zuwiderhandlungen der Arbeitsgeber*innen. Es gibt berechtigte Zweifel, dass die auf dem Papier stehenden Schutzregeln tatsächlich durchgesetzt werden, genügend Schutzmaterial verfügbar ist und die Unterkünfte der Situation angemessen angepasst werden. Davon abgesehen sind die Vorgaben teilweise deutlich zu lasch. Zum Beispiel bleibt die vorgeschriebene Halbierung der Zimmerbelegung in den Unterkünften riskant, wenn es vorher schon eine hohe Belegung gab. Wirksame Schutzregeln sehen anders aus.

Laut aktuellen Zahlen sind bisher nur 8.000 Saisonarbeitskräfte im Monat April eingereist. Das sind nicht nur deutlich weniger als erwartet und erlaubt, sondern auch nur zirka 10 Prozent des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für April 2020 geschätzten Bedarfs von 73.000. Für Mai geht das BMEL von einem Bedarf von 117.000 Saisonarbeitskräften aus – 40.000 dürften kommen.

Das Risiko einer geringeren Menge einheimisch produzierter Lebensmittel aufgrund der fehlenden Arbeitskräfte muss also ernstgenommen werden, auch bei Kulturen für die Grundversorgung und die gesunde Ernährung, denn dabei geht es weniger um den medial sehr präsenten Spargel, sondern vor allem um Obst und Gemüse.

Damit dieses Problem mit möglichst geringem Infektionsrisiko gelöst wird, muss es jetzt auch um die Mobilisierung einheimischer Saisonarbeitskräfte gehen. Faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen als Anreiz gehören dazu. Ob in dieser Notsituation ausnahmsweise die (sonst aufgrund der Mitnahmeeffekte abgelehnten, weil Kombi-Lohnmodelle) Ausweitung anrechnungsfreier Zuverdienstmöglichkeiten, auch für BAföG empfangende Studierende, notwendig ist, wird in der Bundestagsfraktion diskutiert. Klar ist: die Arbeit muss freiwillig getan und anständig bezahlt werden, Kompromisse müssen begründet und zeitlich für die Pandemie-Situation befristet sowie auf systemrelevante Kulturen zur Sicherung der Grundversorgung und einer gesunden Ernährung beschränkt werden.

Neben den Saisonarbeitskräften, werden vor allem in der Ernährungswirtschaft, insbesondere in den Schlacht- und Zerlegebetrieben der Fleischwirtschaft sowie in der Backwarenindustrie, längerfristig beschäftigte ausländische Arbeitskräfte eingesetzt. Zustände wie sie momentan beim Fleischproduzenten bei Pforzheim herrschen, in dem fast ein Fünftel der ausländischen Beschäftigten mit dem Coronavirus infiziert sind, zeigen das hohe Infektionsrisiko auch in der Lebensmittelverarbeitung.

Wesentliche Faktoren für ein erhöhtes Infektionsrisiko sind die Unterbringung auf zu engem Raum, zu wenige Sanitärräume, fehlende Schutzmaterialien, die körperliche Belastung, aber auch die Arbeitssituation insgesamt. Sowohl auf Pflanzmaschinen als auch am Zerlegeband sitzen oder stehen Beschäftigte oft dicht aneinander gedrängt. Auch hier gilt: Die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der abhängig Beschäftigten in den Betrieben muss gesichert sein. Das gilt im Übrigen für alle abhängig Beschäftigte.

Die Fraktion DIE LINKE hat daher ein Positionspapier auf den Weg gebracht um in Anbetracht der aktuellen Lage die Bundesregierung zu sofortigen Schutzmaßnahmen und Lohnzuschlag
für Erntehelfer*innen aufzufordern.

DIE LINKE fordert im Einzelnen:

  • Priorität muss auf Saisonarbeitskräfte in landwirtschaftlichen Kulturen gesetzt werden, die zur Sicherung der Grund­versorgung sowie zur gesunden Ernährung der Bevölkerung notwendig sind. Sonderkulturen sind nachrangig;
  • Arbeitgeber*innen ebenso wie der Gesetzgeber und Kontrollbehörden stehen gegenüber den Saisonarbeiter*innen in besonderer Verantwortung ausreichende Arbeits- und Gesundheits­schutzmaßnahmen zu treffen und deren Umsetzung zu kontrollieren. Gefährdungsbeurteilungen im Umgang mit Sars-Cov-2 sind ebenso durchzuführen, wie die Bereitstellung aller relevanten Informationen in der jeweiligen Muttersprache. Wenn sich die Infektionsschutzauflagen im Gegenzug zur Lockerung des Einreiseverbots für Saisonarbeitskräfte als nicht umsetz- oder durchsetzbar erweisen, muss diese unverzüglich widerrufen werden;
  • Gewerkschaften und deren Beratungsstellen im Rahmen des Projekts „Initiative Faire Landarbeit“ müssen ungehinderten Zutritt zu den Betrieben erhalten, um Beschäftigte beraten und über ihre Rechte informieren zu können, Hygienevorschriften sind dabei einzuhalten;
  • Infektionsschutzmaßnahmen für Beschäftigte müssen geschaffen, auf überlange Arbeitszeiten von zehn Stunden und mehr muss verzichtet werden. Das Verbot von Sammelunterkünften und Sammeltransporten muss durchgesetzt, Einzelunterbringung zum Standard werden, ebenso das Bereitstellen ausreichender Schutz-, insbesondere Infektionsschutzmaterialien und angemessener Hygieneeinrichtungen, die nicht von den Beschäftigten zu finanzieren sind;
  • In systemrelevanten Berufen wie auch der Landwirtschaft soll es – analog zu §6 Abs. 5 Arbeits­zeitgesetz (ArbZG) – eine steuerfreie Erschwerniszulage in Höhe von 25 Prozent des Bruttolohns geben (gleichzeitig sind Maßnahmen zur Sicherung kostendeckender Erzeugerpreise notwendig);
  • Es muss eine angemessene soziale Absicherung durch den Arbeitgeber in Deutschland geben;
  • Kontrollen der Arbeits-, Unterbringungs- und Entlohnungsbedingungen, wie insbesondere das Zahlen des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 9,35 Euro, müssen verstärkt werden.
  • Darüber hinaus sind die Arbeitgeberverbände aufgefordert, mit der zuständigen Gewerkschaft über deutlich höhere tarifliche Entgelte zu verhandeln;
  • Die Beschäftigten brauchen in der aktuellen Situation Schutz vor Überforderung durch Regelungen zur Aufweichung gesetzlicher Ruhepausen und -zeiten. Keine Ausnahmen aufgrund von § 14 Absatz 4 des Arbeitszeitgesetzes, der durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. März 2020 angefügt worden ist;
  • Die Bundesrepublik Deutschland muss endlich die ILO-Konvention 184 (Übereinkommen über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft) ratifizieren. Dadurch würde auch Deutschland einen wichtigen Beitrag gegen Sozialdumping und für angemessenen Schutz der landwirtschaftlichen Arbeit­nehmer*innen leisten;
  • Das Arbeitsverbot für Asylbewerber*innen muss dauerhaft aufgehoben werden;
  • Einheimische Saisonarbeitskräfte sollen durch faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen mobilisiert werden.

Das Jahr 2020 wird eine große Herausforderung sowohl für die abhängig Beschäftigten in der Land- und Ernährungswirtschaft als auch für die Betriebe selber. Ausgeweitete Arbeitszeitregelungen, schwierig einzuhaltende hygienische Mindeststandards auf den Betrieben und das Ausgleichen der vielen fehlenden Beschäftigten. DIE LINKE wird daher die aktuelle Lage weiterhin kritisch verfolgen und sich für die Wahrung der Rechte der Beschäftigten einsetzen.