EU-Öko-Verordnung: Schmidt muss heute faulen Kompromiss ablehnen
Alle erreichten Verhandlungserfolge sind wertlos, wenn das Prinzip der Prozessbewertung im Ökolandbau nicht erhalten bleibt. Dieses über viele Jahrzehnte von Landwirtinnen und Landwirten weiterentwickelte Prinzip würde auf den Kopf gestellt. Die Betriebe würden ihre verlässliche Grundlage verlieren. Bundesagrarminister Schmidt hat den einstimmigen Auftrag vom Parlament, das zu verhindern. Kein erzielter Kompromiss in anderen Punkten rechtfertigt ein Ja zum Kompromiss der lettischen Präsidentschaft, wenn der Prozessschutz nicht erhalten bleibt.