Bundesregierung muss beim Thema Qualzucht nachsitzen
„Trotz des Qualzuchtverbots § 11b TierSchG leiden Tiere weiter unter unverantwortlichen Zuchtzielen. Offensichtlich reichen nach wie vor Regelung und Umsetzung nicht aus, um Qualzucht bei Heim-, Haus- oder Nutztieren wirksam zu verhindern. Es ist mal wieder nur ein Tippelschritt in die richtige Richtung, wenn die Bundesregierung nun wenigstens bei Hunden ein Ausstellungsverbot regeln will, um die „Nachfrage“ zu reduzieren. Zumal es beim Thema Qualzucht sowieso nicht nur um Hunde geht.