Tackmanns Bundestagsreport – Versorgung der Bevölkerung nicht auf dem Rücken von Saisonarbeitskräften sichern
Ob Obst-, Gemüse-, Wein- oder Spargelanbau, in vielen Bereichen des Agrarsektors sind Saisonarbeitskräfte vor allem aus Osteuropa nicht wegzudenken. Man spricht hier von einer to-the-point Migration. Also einer auf den Zeitpunkt genau bestimmten Migration, die eine enorme Flexibilität der Beschäftigten voraussetzt. 2016 betraf das in unserem Land geschätzt (es gab bisher keine genaue Erfassung) 286.300 Saisonarbeitende oder zirka 60 Prozent der abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft. Kaum verwunderlich also, dass die Bundesregierung die sonst bestehenden Corona-Pandemie bedingten Einreiseverbote gelockert hat, um unter besonderen Infektionsschutzauflagen im April und Mai jeweils 40.000 Saisonarbeitskräfte die Einreise zur Arbeit in der einheimischen Landwirtschaft zu ermöglichen, inklusive aufgeweichter Arbeitszeitregelungen.