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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Tagesordnungspunkt 15, Gesetzentwurf des Bundesregierung: Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes, Drucksache 17/758, Redebeitrag von Dr. Kirsten Tackmann (MdB)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, ich darf jetzt reden, Frau Happach-Kasan.

(Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Aber gern! Die Präsidentin hat Ihnen das Wort erteilt!)

  • Alles klar.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eigentlich nur EU-Recht umgesetzt; Frau Kollegin hat schon darauf hingewiesen. Aber weil es um ein wichtiges Ziel geht, lohnt es sich, denke ich, darüber zu reden. Gewässerschutz und Wasserbewirtschaftung sollen in den Sanktionsrahmen der sogenannten anderweitigen bereits im Rahmen des Gesundheitschecks der EU 2008 vorgegeben. Wer also gegen geltendes Wasserrecht verstößt, wird das demnächst schmerzlich auf dem Konto spüren. Außerdem erhöht sich das Risiko, erwischt zu werden. Damit wird der Gewässerschutz aus unserer Sicht wirksamer durchgesetzt; und das ist auch gut so. Denn wer zum Beispiel zu nah an den Vorfluter heranpflügt oder wer unnötige Stoffeinträge ins Wasser zu verantworten hat, kann nicht auf die volle Unterstützung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rechnen. So wird Umweltrecht an einer besonders wichtigen Stelle besser und sensibler umgesetzt. Denn Wasser ist neben dem Boden die kostbarste Ressource in der Landwirtschaft.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Der Schutz des Grundwassers, der Gewässer und der Meere ist gesellschaftlicher Konsens in Europa. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich auf diesem Gebiet einiges getan. Durch verbesserten technischen Gewässerschutz, zum Beispiel Kläranlagen, sind die Flüsse und Bäche sauberer geworden. Damit wächst aber gleichzeitig die Bedeutung der sogenannten diffusen Eintragsquellen von Gewässern. Dazu gehören Einträge aus der Landwirtschaft beispielsweise durch Düngemittel. Landwirtschaftsbetriebe haben daher aus meiner Sicht eine gewachsene Verantwortung für den Schutz unserer Gewässer. Das gilt besonders für die Stickstoff und die Phosphatbelastungen aus der Düngung. So stammten bei uns zum Beispiel zwischen 2003 und 2007 über 70 Prozent der Stickstoff- und über 50 Prozent der Phosphoreinträge in die Oberflächengewässer aus der Landwirtschaft. Aktuelle Daten zeigen, dass sich die Situation nicht wesentlich verbessert hat.

Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch anmerken, dass wir einen fairen Umgang mit der Landwirtschaft pflegen sollten. Mich wundert schon, dass in anderen Wirtschaftsbereichen weniger genau hingeschaut wird. Selbst massive Verschmutzungen von Oberflächengewässern werden dort sogar mit Ausnahmegenehmigungen geduldet. Die Versalzung der Werra hat gerade erst bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Aber auch die Belastungen der Wasserhaushalte durch den Braunkohleabbau wie auch seine Privilegierung durch die Freistellung vom Wassernutzungsentgelt gehören auf den Prüfstand. Wenn konsequent gegen die Belastung unserer Gewässer vorgegangen werden soll – das befürworten wir ausdrücklich -, dann nicht mit zweierlei Maß.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Fachrecht zum Gewässerschutz selbst ist in Deutschland durchaus ausreichend geregelt: Düngeverordnung und Wasserhaushaltsgesetz bilden den gesetzlichen Rahmen, mit dem auch die Einträge durch die Landwirtschaft reduziert werden können. Sie müssen nur konsequent angewandt werden. Das wiederum ist in vielen Fällen Ländersache. Ich denke, dort sollten wir genauer hinschauen, wie das Recht umgesetzt wird. Wenn das nicht ausreicht, muss nachjustiert werden.

Aus meiner Sicht bietet die Aufnahme des Gewässerschutzes in die Kontrollmechanismen bei der Vergabe von Agrarfördermitteln die Chance einer wirksamen Durchsetzung des Fachrechtes. Der Protest des Bauernverbandes war aus meiner Sicht allzu kurzsichtig; denn der Gewässerschutz sollte gerade auch im Interesse von Landwirtschaftsbetrieben sein. Deshalb sollten wir, anstatt zu mauern, gemeinsam dafür sorgen, dass der Gewässerschutz überall wirksam durchgesetzt wird. Dann müssen auch keine Mittel gestrichen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Auflagen sind für die Betriebe durchaus wirtschaftlich leistbar. Das Umweltbundesamt hat in einer soeben erschienenen Studie bewiesen: Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist durchaus ohne Gefährdung der wirtschaftlichen Erfolge der Landwirtschaftsbetriebe möglich. Das hilft dann der Umwelt und schont – kurzfristig und langfristig – die Geldbeutel der Landwirtinnen und Landwirte, die gerade sehr unter Druck stehen. In Brandenburg wurde die Entwicklung eines Moorschutzprogramms explizit in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Das halte ich für einen sehr wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz. Wir werden den Gewässerschutz konsequent weiterverfolgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Den Gesetzentwurf finden Sie hier und die Rede als Video hier.

Anhang: 100225_debatte_direktzahlungen_verpflichtungengesetzes.pdf