Pritzwalk
2013 wurden in ganz Brandenburg laut polizeilicher Kriminalstatistik 3.843 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert, 264 Fälle mehr als vor einem Jahr. Von 3.614 Opfern häuslicher Gewalt sind 2.757 Frauen.
Ein über Jahre andauernder Skandal ist, dass die Bundesregierung die Finanzierung von Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen den Ländern und Kommunen überlässt. Sie ignoriert den
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Verfassungsauftrag gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen aber auch die UN-Menschenrechtskonventionen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).
Kirsten Tackmann dazu: „Die Bundesregierung muss ihren Verfassungsauftrages endlich ernst zu nehmen. Die Finanzierung von Frauenhäusern muss bedarfsdeckend und bundesweit einheitlich geregelt werden. Eine sichere Zuflucht vor häuslicher Gewalt muss für jede Frau erreichbar sein, unabhängig vom Einkommen, Aufenthaltsstatus oder Wohnort
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Kyitzer Linkseck
Wittstock