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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Seit Jahren unterstütze ich die Forderung nach gesetzlichen Garantien für Zufluchtsstätten vor häuslicher Gewalt und ihre bedarfsgerechte, bundesweit einheitliche Finanzierung. Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen bringt alljährlich dieses Thema auf die politische Bühne, und das ist gut und wichtig so! Aber die Bundesregierung entzieht sich nach wie vor ihrer Verantwortung. Noch immer müssen die klammen Haushalte der Kommunen und Länder die Frauenhäuser und andere Schutzeinrichtungen allein finanziell unterstützen. Weil das eine freiwillige Aufgabe ist hängt es vom Wohnort, vom Einkommen oder dem Aufenthaltsstatus der betroffenen Frauen und ihrer Kinder ab, ob sie Zuflucht finden. Damit ignoriert die Koalition sowohl den Verfassungsauftrag gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen als auch die UN-Menschenrechts-konventionen sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, kurz CEDAW. Ein wahrlich peinliches Versagen“, so Dr. Kirsten Tackmann zum „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“. Auch dieses Jahr wird sich Tackmann in ihrem Heimatwahlkreis an der alljährlichen Fahnenaktion von TERRE DES FEMMES beteiligen.

Tackmann weiter: „Ich werde die Bundesregierung solange in die Pflicht nehmen, bis eine sichere Zuflucht vor häuslicher Gewalt für jede Frau erreichbar ist.

Im Jahr 2011 flohen in Brandenburg 702 Frauen und 609 Kinder vor häuslicher Gewalt in 17 Frauenhäuser und fünf Frauenschutzwohnungen. 2.868 Frauen wurden extern, nachsorgend oder pro-aktiv beraten. Pro-aktiv heißt, dass die Polizei während eines Einsatzes die Frauen über Beratungsstellen und Frauenhäuser informiert.

Das Land Brandenburg fördert seit 2004 die Frauenhäuser, indem es die Mittel dafür den Landkreisen und kreisfreien Städte zuweist, die diese an die Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und ambulanten Beratungsangebote weiterleiten. Voraussetzung ist eine kommunale Kofinanzierung. Diese Finanzierung knüpft an die unmittelbare Bedrohungssituation der Frau an und der Zuschuss ist unabhängig vom ihrem Wohnort oder von ihrem Aufenthaltsstatus. Damit leistet rot-rot in Brandenburg mehr als andere, aber auch das deckt nur einen Teil der Kosten. Die Hilfe suchenden Frauen und Kinder müssen sich selbst an den Kosten der Unterkunft finanziell beteiligen. Verfügen sie über kein eigenes Geld müssen sie dafür SGB II, SGB XII oder Bafög bzw. BAB beantragen.

Die klammen öffentlichen Kassen in Land und Kommunen verhindern leider auch in Brandenburgs Frauenhäusern eine gute Personalausstattung und faire Bezahlung. Insbesondere fehlt außerhalb der Landeshauptstadt eine qualifizierte Stelle für den Mädchen- und Jungenbereich.

Ohne einen verlässlichen finanziellen Beitrag des Bundes können die Defizite bei der Sicherung der Zuflucht vor häuslicher Gewalt nicht beseitigt werden. Der Bund muss endlich aufhören, seine Verantwortung zu ignorieren und den Kompetenzstreit auf dem Rücken der betroffenen Frauen und Kindern sowie der engagierten Beschäftigten in den Zufluchtsstätten auszutragen.“