alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Auch zwei Jahre nach der Novelle des Bundeswaldgesetzes ist die Wirkung der Gesetzesänderung völlig unklar. Im Herbst 2011 gab sich die Bundesregierung auf die meisten unserer parlamentarischen Nachfragen ahnungslos. Daher legt die Linksfraktion nun einen aktualisierten Fragenkatalog zur Wirkung der Novelle des Bundeswaldgesetzes vor“, erklärt Dr. Kirsten Tackmann. Die Linksfraktion hat vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Mit einer Antwort wird Mitte November gerechnet.

©Christian Rehmer

©Christian Rehmer

Tackmann weiter:

„Im September 2012 beklagten der Deutsche Forstwirtschaftsrat und der Bund Deutscher Forstleute unter anderem, dass die Gesetzesnovelle keine Verbesserungen bei der Verkehrssicherungspflicht gebracht habe. Das Haftungsrisiko sei immer noch viel zu hoch. Die Linksfraktion will nun von der Bundesregierung wissen, zu welchen rechtlichen Erleichterungen die Gesetzesnovelle beigetragen hat. In 30 Fragen gehen wir den Themenbereichen Verkehrssicherungspflicht, Kurzumtriebsplantagen, forstwirtschaftliche Vereinigungen und anderen aktuellen waldpolitischen Fragen nach. Aus Sicht der Linksfraktion war die 2010er Novelle zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber weitere Änderungen im Bundeswald- und Bundesjagdrecht sollten folgen.“

Die Kleine Anfrage der Linksfraktion finden Sie hier.