Tackmann weiter:
„Im September 2012 beklagten der Deutsche Forstwirtschaftsrat und der Bund Deutscher Forstleute unter anderem, dass die Gesetzesnovelle keine Verbesserungen bei der Verkehrssicherungspflicht gebracht habe. Das Haftungsrisiko sei immer noch viel zu hoch. Die Linksfraktion will nun von der Bundesregierung wissen, zu welchen rechtlichen Erleichterungen die Gesetzesnovelle beigetragen hat. In 30 Fragen gehen wir den Themenbereichen Verkehrssicherungspflicht, Kurzumtriebsplantagen, forstwirtschaftliche Vereinigungen und anderen aktuellen waldpolitischen Fragen nach. Aus Sicht der Linksfraktion war die 2010er Novelle zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber weitere Änderungen im Bundeswald- und Bundesjagdrecht sollten folgen.“
Die Kleine Anfrage der Linksfraktion finden Sie hier.