Hier der LINKE Antrag.
Die Abgeordneten der LINKEN fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Höhe der Rücklage soll sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre errechnen und bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen. Für betriebliche Neugründungen soll die beantragte Agrarförderung aus den Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik als Grundlage zur Berechnung der Rücklagenhöhe herangezogen werden. Die Linke begründet die Notwendigkeit damit, dass die Branche seit Jahren zunehmend wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sei, die sie selbst kaum beeinflussen könne. Dazu würden erhöhte Tierseuchenrisiken und Wetterextreme gehören.