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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Viel zu viel auf dem Acker ausgebrachte Nährstoffe landen nach wie vor nicht als Düngung bei den Pflanzen, sondern in Gewässern und Grundwasser. Besonders in Regionen mit sehr hohen Tierbeständen geht es eher um Entsorgung statt sinnvoller Verwendung als Wirtschaftsdünger.
Deshalb ist eine ebenso wirksame wie praktikable Düngeverordnung wichtig, aber auch eine Deckelung der Tierbestände an Standorten und in Regionen,“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann den vom Bundeslandwirtschaftsministerium überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung anlässlich der Diskussion mit dem Generaldirektor Falkenberg, Leiter der Generaldirektion Umwelt bei der Europäischen Kommission im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages. Er beriet mit den Abgeordneten über das nach wie vor drohende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
Die Bundesrepublik hält die EU-Nitratrichtlinie nicht ein und muss daher ihr Düngerecht anpassen.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Dünge- und Wasserrecht müssen sowohl auf EU-Ebene als auch in Bund und Land besser miteinander verknüpft werden. Das gilt nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für Konzerne wie K&S. Hier dürfen keine doppelten Standards gesetzt werden. Aus Sicht der Linksfraktion wird eine überarbeitete Düngeverordnung daran zu messen sein, dass sie wirksam die Ziele der EU-Nitratrichtlinie und der EU-Wasserrahmenrichtlinie umsetzt. Dabei ist die Landwirtschaft nicht der alleinige, aber der wichtigste Ursachenfaktor und hat deshalb große Verantwortung.“