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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Herdenschutzhunde leben in der Herde, die sie auch vor Kälte und Regen geschützt. Um die Herde zu schützen, brauchen sie Rundumsicht. Nur als Teil der Herde können sie ihre Aufgabe erfüllen. Der Rückzug in eine Hundehütte ist wenig hilfreich und auch unnötig. Diese Position der Herdenschutzhundhalterinnen- und halter ist für mich nachvollziehbar“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf ihre Anfrage, bis wann §4 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 12.12.2013 so geändert wird, dass der Einsatz von Herdenschutzhunden eine rechtliche Regelung erfährt.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Ich fordere die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern, aber vor allem auch mit den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern rasch Regelungen zu finden, die sowohl einen optimalen Schutz der Herde als auch tiergerechte Haltungsbedingungen für die Herdenschutzhunde ermöglichen. Weidetierhaltende Betriebe müssen und wollen ihre Herden effektiv vor Wolfsübergriffen schützen. Dafür brauchen sie Unterstützung. Finanziell, aber auch rechtlich. Sie dürfen nicht an den Rand der Legalität gedrückt werden. Wolfsschutz ist Herdenschutz, anders wird es nicht gehen. Anders als die Bundesregierung sehe ich hier Handlungsbedarf.“

Hier die Antwort der Bundesregierung.