- eine Risikobewertung, die auch langfristige und kumulative Wirkungen prüft und Nicht-Zielorganismen in die Prüfung konsequent einbezieht,
- unabhängige Studien als Grundlage der Genehmigungsprüfung, die aus einem Fonds finanziert werden, der von Antragstellenden gebildet wird,
- Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, die in der EU aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht genehmigt wurden, hier nicht zu produzieren und zu exportieren,
- die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln durch Privatpersonen in Haus- und Kleingärten nicht zu genehmigen.
Wer es ernst meint mit dem Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich der Insekten, muss das Genehmigungsverfahren strikt auf diese Ziele ausrichten.“
Hier finden Sie den Antrag: „Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten“ (Drucksache 19/17767), der heute ins Plenum eingebracht wird.
Berlin, 12.03.2020