- Hat die Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes erst im September 2020 zur Konsequenz, dass selbst wenn die Einführung einer Weidetierprämie zur Anmeldung auf nationaler Ebene ab Januar 2021 gemäß Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates Artikel 53 Absatz 1 beschlossen werden würde, die Frist dafür verstrichen wäre, und wie begründet die Bundesregierung diese Beschränkung gesetzgeberischer Spielräume?
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 8/047.