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Der Umbau der Tierhaltung für mehr Tierwohl ist rechtsicher möglich. Zu diesem Schluss kam die diese Woche vorgestellte Machbarkeitsstudie zu den Vorschlägen der sogenannten Borchert-Kommission. Neben inhaltlichen Fragen, die es nun zu diskutieren gilt, stellt sich die Frage: Wer soll den Umbau bezahlen? Für DIE LINKE ist klar, zuallererst die, die vom bisher falschen System profitiert haben – die Konzerne in der Lebensmittelkette.

Am Dienstag, den 2. März 2021 stellte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner ihre Machbarkeitsstudie zu den Vorschlägen der von ihr eingesetzten sogenannten „Borchert-Kommission“ zum Umbau der Tierhaltung für mehr Tierwohl vor. Hauptziel des juristischen Gutachtens waren zwei Fragen: sind die Vorschläge mit Europa-, Bundes- und Länderrecht sowie den WTO-Regeln umsetzbar und wie können sie langfristig und verlässlich finanziert werden. Immerhin ist seit einem fraktionsübergreifenden Beschluss am Ende des vergangenen Jahres klar, dass die Vorschläge der Borchert-Kommission im Grundsatz breit getragen werden. Auch DIE LINKE hatte im Plenum zugestimmt, auch wenn unsere Vorschläge viel weiter gehen. Denn eigentlich muss das ganze bisherige System der Tierhaltung geändert werden, weil es auf Kosten von Mensch und Natur funktioniert, Tiere und Betriebe mit landwirtschaftlicher Tierhaltung zu Verlierern macht, während Lebensmittelkonzerne die großen Gewinner sind. Es geht um soziale, ökologische und ethische Verantwortung als Grundlage für eine gesellschaftliche Akzeptanz der Tierhaltung in Deutschland. Solange beim Kükentöten oder der chirurgischen Ferkelkastration teure technologische Umwege ermöglicht und finanziell unterstützt werden, weil die Konzerne besser geeignete, zukunftsfähige Alternativen verweigern und solange die strukturellen Probleme durch die viehdichten Regionen z. B. in Niedersachsen nicht mit in den Blick genommen werden, steht die Ernsthaftigkeit der Bemühungen um mehr Tierwohl zumindest in Frage.

Die gute Nachricht ist, dass die Vorschläge der „Borchert-Kommission“ grundsätzlich rechtsicher umsetzbar sind, wenn auch Hürden überwunden werden müssen. Aber klar ist auch, dass die Kosten noch deutlich höher sind als bisher geschätzt. Insgesamt werden nun über 50 Milliarden Euro bis 2040 veranschlagt. Das Geld soll sowohl zur Investitionsförderung bereitgestellt werden, also für bessere Ställe oder mehr Platz etc., aber auch als Ausgleich für höhere laufende Kosten durch Standards, die über die gesetzlichen hinausgehen. Bereits 2015 hatte der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik in einem Gutachten Vorschläge für den nötigen Umbau vorgelegt, inklusive Kosten und Finanzierungsoptionen. Leider wurde dieses Gutachten damals noch vehement abgelehnt. Immerhin ist das Problembewusstsein gewachsen – aber durch die jahrelange Verzögerung auch die Kosten.

Es müssen noch viele inhaltliche Fragen diskutiert und dringend entschieden werden, damit tierhaltende Betriebe Zukunftsentscheidungen auf einer verantwortungsvollen Grundlage fällen können, die auch ihre soziale Existenz, die ihrer Beschäftigten und deren Familien betreffen.

Aber noch komplizierter ist im aktuellen Rechtssystem die Antwort auf die Frage, wie dieser gewaltige Umbau finanziert werden kann, erst Recht verlässlich über viele Jahrzehnte. Das Gutachten macht dazu im Wesentlichen drei Vorschläge: 1. eine Verbrauchssteuer, z. B. 47 Cent pro Kilo, 2. eine Erhöhung der Mehrwertsteuer – entweder nur bei Fleisch von (ermäßigten) 7 Prozent auf 19 Prozent oder auf alle Lebensmittel, dann vielleicht 2 Prozent) oder 3. eine so genannte Ergänzungsabgabe auf die Einkommenssteuer, also quasi ein „Fleischsoli“.

Sicher müssen diese dreieinhalb Varianten im Einzelnen hinsichtlich pro und contra der Erreichung der politischen Ziele nochmal genauer unter die Lupe genommen werden. Darüber hinaus  wird auch eine Finanzierung aus den EU-Haushaltsmitteln für die Gemeinsame Agrarpolitik diskutiert.

Klar ist, dass die Finanzierungsfrage im aktuellen Rechtssystem nicht einfach zu beantworten ist.

Aber eines ist aus LINKER Sicht schon sehr deutlich: durch den Gerechtigkeitscheck fallen die dreieinhalb bevorzugten Varianten durch, wenn auch aus verschiedenen Gründen und unterschiedlich krachend. Diese Bewertung wird auch nicht geheilt durch den Hinweis der Autoren, dass es soziale Flankierungen geben soll – wie auch immer diese aussehen könnten.

Fast verschämt wird zwar auch die eigentlich politisch richtige Variante kurz als „Branchenlösung“ erwähnt, aber nicht weiter erörtert – zumindest nicht in den bisherigen Statements. Aber gerade als LINKE haben wir immer wieder gefordert, zuallererst die Konzerne in der Lieferkette in die Finanzierung des Umbaus einzubeziehen, deren Marktübermacht den Umbau jetzt erst nötig gemacht hat, denn ihr Geschäftsmodell beruht doch auf erpressten Dumpingstandards und nichtkostendeckenden Erzeugerpreisen. Bereits vergangenes Jahr hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion geantwortet, dass nur 13 Prozent der Wertschöpfung in der Lebensmittellieferkette bei den Erzeugerbetrieben ankommt. Das hat zu einer sozialen Krise gerade in vielen landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben geführt. Ihre Lage ist seit vielen Jahren von zermürbenden Unsicherheiten, ja Verzweiflung geprägt. Auch das trägt zu Problemen bei Betriebsnachfolgen bei.

Während die Produktionskosten immer weiter gedrückt und dann trotzdem nicht vollständig bezahlt wurden, haben sich die Konzernkassen reichlich gefüllt. Selbst unter Pandemiebedingungen sind die Erzeugerpreise durchschnittlich gesunken, während die Profite in den Konzernzentralen gestiegen sind. Jetzt die Umbaukosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwälzen ist grob ungerecht und wird die Akzeptanz der Maßnahmen nicht stützen, solange die Konzernprofite damit weiter gesichert werden. Für uns LINKE muss klar sein: gesunde Ernährung darf nicht über den Geldbeutel entschieden werden. Dazu gehört allerdings auch die Einsicht, dass die Reduzierung des Fleischkonsums vernünftig ist – aus gesundheitlichen Gründen, aber auch zum Schutz von Wasser, der Luft und des Klimas. Dazu gehört das Ziel einer landwirtschaftlichen Tierhaltung, die für eine gesunde Ernährung und regionale Versorgung gebraucht wird. 

Bereits heute mühen sich viele Tierhaltungen um mehr Tierwohl, scheitern aber am gnadenlosen Unterbietungswettbewerb befeuert durch Lebensmitteleinzelhandel, Schlachtereien und Molkereien. Mehr Geld, aber gleich schlecht verteilt ist keine Lösung!

Wir wollen auch den Fokus ändern, zu einer bedarfsorientierten Produktion – mehr Wochen- und Regionalmarkt, weniger Weltmarkt. Die Preiskrisen der vergangenen Jahren bei Milch oder Schweinefleisch, aber auch die Krisenfestigkeit der Lebensmittelversorgung ist durch kleinere Kreisläufe stabiler und reduziert die Zahl der Tierhaltungsbetriebe auf ein klimagerechteres Maß. Auch dafür wird es staatliche Lenkung und Förderung benötigen.

Es ist ein großes Projekt, das dringend benötigt ist. Die schwierige Finanzierungsdebatte darf jedoch den Umsetzungswillen nicht blockieren, denn dann nützt jede theoretische Machbarkeit nichts. Und es leiden weiter die engagierten Betriebe, die Tiere und die Umwelt unter dem System in der Sackgasse!

Zum Hintergrund zu den drei vorgeschlagenen Hauptoptionen:

  1. Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für tierische Produkte von (ermäßigten) 7 auf den Normalsatz von 19 Prozent.

Das hieße, dass alle die gleiche absolute Summe pro Kilogramm Fleisch zahlen müssten, egal ob Armutsrente, Hartz IV oder Niedriglohn. Vielverbrauchende würden mehr belastet. Außerdem ist zu beachten, dass die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zu 50 Prozent an den Bund und zu 50 Prozent an Länder und Kommunen geht. Das Diskriminierungsverbot bei Importwaren wäre hier kein Problem, da diese auch demselben Mehrwertsteuersatz unterliegen. Welchen Einfluss diese Option auf die realen Lebensmittelpreise hätte ist offen.

  • Einführung einer Verbrauchsteuer (Tierwohlabgabe) von 47 Cent pro Kilogramm Fleisch.

Auch diese Regelung würde sozial Benachteiligte und Vielverbrauchende über alle Qualitätsstufen preislich mehr belasten. Antidiskriminierungsvorgaben sind schwierig einzuhalten, weil dies ja nur für einheimische Produkte gelten würde, wenn auch nur für die nach höheren Standards produzierten. Eine Zweckbindung des Geldes wäre schwierig zu realisieren. Auswirkungen auf die realen Lebensmittelpreise sind offen.

  • Tierwohl-Soli als Ergänzungsabgabe auf die Einkommenssteuer

Diese Variante wäre bürokratisch die unkomplizierteste Variante die zumindest die Lasten sozial gerechter verteilen würde, weil nur Steuerpflichtige in die Finanzierung einbezogen würden und nach ihrer Steuerhöhe. Allerdings würden auch vegan und vegetarisch Lebende an den Umbaukosten beteiligt.