Die Antwort der Bundesregierung: 151103_Antw_Auswirkung TierarzneimittelVO
Der Vorschlag für eine Verordnung über Tierarzneimittel COM(2014) 588 soll dazu beitragen, einen „aktuellen und verhältnismäßigen Rechtsrahmen aufzustellen, der auf die Besonderheiten des Veterinärsektors zugeschnitten ist.“ Bewährte Regelungen für Tierarzneimittel der besonderen Therapierichtungen sind in der aktuellen Richtlinie 2001/82/EWG enthalten, im neuen Verordnungsentwurf jedoch nicht vorgesehen. Das wird hinterfragt.