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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Aber man muss deutlich mehr tun als die Zahl der Kontrollen zu erhöhen. 2015 schlug das Thünen Institut Maßnahmen vor wie Fortbildungen für Juristinnen oder die Übernahme der Tierschutzgesetze ins Strafgesetzbuch. Eine integrierte tierärztliche Betreuung der Nutztierstände gehört dazu. Und wenn nur Nutztiere gehalten werden wie zur regionalen Versorgung notwendig sind, braucht‘s auch weniger Personal.

Kirsten Tackmanns Rede zu TOP FDP „Einhaltung von Tierschutzrecht wirksam und effizient kontrollieren“

 

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der Antrag der FDP heißt „Einhaltung von Tierschutzrecht wirksam und effizient kontrollieren“. Wer will das nicht? Natürlich sind häufige Kontrollen sinnvoll. Wenn Probleme schneller aufgedeckt und korrigiert werden, nutzt das den Tieren. Kontrollen können auch die sie betreuenden Menschen sensibilisieren oder gegebenenfalls auch disziplinieren. Ob der Bund jetzt den Ländern dafür grundgesetzkonform Geld geben kann, da habe ich so meine Zweifel.

(Dr. Gero Clemens Hocker [FDP]: Hat er bei der Bildung auch!)

Aber darüber können wir reden. Auch über eine Ombudsstelle für notleidende Bauernfamilien, die Tierschutzauflagen nicht erfüllen können, können wir gerne reden. Nur, mein Blick als Tierärztin auf die Realität zeigt: Das sind nur kleine und nicht einmal die wichtigsten Schritte, zumal die Frage ist, wo die zusätzlichen Amtstierärztinnen und -tierärzte herkommen sollen; es wurde gerade angesprochen. Wir haben nämlich auch in der Tierärzteschaft eine Fachkräftelücke, und die Rahmenbedingungen machen Tierschutzkontrollen jetzt wirklich nicht zum Traumjob. Die Kontrollierenden stehen oft völlig allein zwischen allen Fronten. Vor sich haben sie die Tierhalterin, der das Geld für den besseren Tierschutz fehlt, weil sie selbst nicht anständig bezahlt wird. Im Rücken haben sie die Tierrechtlerin, die Dinge erwartet, die nicht im Gesetz stehen und deswegen nicht durchsetzbar sind. An ihrer Seite sollten eigentlich Gesetzgeber, Staatsanwaltschaft und Richterschaft stehen; aber da steht eben oftmals niemand. So macht der Job nicht nur wenig Spaß, sondern ist auch gefährlich geworden. Es gab tödliche Angriffe auf Kontrollierende, wie zum Beispiel im Havelland, und es gab auch Selbstmorde wegen Überforderung und weil der Druck zu groß geworden ist. Insofern sage ich den
vielen, die trotzdem tagtäglich vor Ort ihren Job machen, an dieser Stelle einmal Danke.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD und der FDP)

Leider ist die Situation nicht neu. Das weiß man, wenn man einmal mit Kontrollierenden redet. Ich war zum Beispiel am Mittwoch beim Neujahrsempfang des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte. Auch da habe ich sehr viele Geschichten gehört. Man kann es auch nachlesen: Die Studie des Thünen-Instituts aus dem Jahr 2015 ist hier schon erwähnt worden. Wir hatten damals gemeinsam mit der SPD ein Berichterstattergespräch initiiert, in dem die entsprechenden Befunde bestätigt wurden. Als Probleme werden benannt, dass viele Tierschutzverfahren eingestellt werden, dass sie sehr lange dauern und dass die Strafen viel zu gering sind. Aber Kontrollen ohne Konsequenzen machen Gesetze wohlfeil, und sie erhöhen den Frust in den Behörden. Als Gründe werden wenig Interesse und auch wenig Fachkenntnisse in der Staatsanwaltschaft und auch in der Richterschaft benannt. Die hohe Arbeitsbelastung in den Veterinärbehörden führt zu Fehlern in Gutachten und Stellungnahmen. Mehr Kontrollen bedeuten also noch lange nicht besseren Tierschutz. Deswegen müssen wir da mehr tun. In der Thünen-Studie wurden Vorschläge gemacht – ich will sie hier noch einmal hervorheben –: Fortbildung von Juristen, und zwar sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen als auch hinsichtlich der Frage, welche Bedürfnisse und welches Schmerzempfinden ein Tier zum Beispiel hat. Auch die Konzentration von Tierschutzstraffällen bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktrichterschaften ist ein sinnvoller Weg.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Tierschutzgesetze aus dem Nebenstrafrecht ins Strafgesetzbuch zu holen und höhere Strafen vorzusehen, das sind Vorschläge, über die wir auch dringend reden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ergänzend möchte ich hier auf ein paar Regelungsdefizite hinweisen. Zum Beispiel sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht alle Tierarten enthalten, zum Beispiel keine Rinder, Schafe und Ziegen. Jähe Wendungen, wie zum Beispiel bei der Ferkelkastration, erschüttern das Vertrauen in uns als Gesetzgeber. Notwendige Änderungen, wie zum Beispiel beim Kastenstand, müssen schneller kommen. Unsinnige Regeln, wie zum Beispiel für Herdenschutzhunde, müssen zügig geändert werden und nicht erst Jahre später; –

(Beifall bei der LINKEN)

das ist ja immer noch offen. Wir brauchen nach meiner Überzeugung auch eine integrierte tierärztliche Betreuung von Nutztierbeständen. Es gibt noch eine Möglichkeit, den Kontrollbedarf bei Nutztieren zu reduzieren, nämlich einfach nur die Tiere zu halten, die man für eine gesunde Ernährung und eine regionale Versorgung vor Ort wirklich braucht. Ich freue mich auf die Diskussionen mit Ihnen im Ausschuss.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Sylvia KottingUhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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