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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, dass schon 2012 hätte beschlossen werden können, ist erneut um 2 Jahre verschoben. Damit opfern Union und SPD den Tierschutz der Marktmacht von Schlachtkonzernen und Supermarktketten – und das Grundgesetz gleich mit.

von Dr. Kirsten Tackmann

Seit 2002 ist der Tierschutz Staatsziel – ein hoher Maßstab. Deshalb dürfen z. B. schmerzhafte Eingriffe bei Wirbeltieren nur bei vorheriger Schmerzausschaltung vorgenommen werden. Nur als Ausnahme dürfen bis Ende des Jahres männliche Ferkel ohne Betäubung kastriert werden, wenn sie jünger als acht Tage sind.

Als Tierärztin weiß ich sehr genau, was das heißt. Ich habe Ferkel so kastrieren müssen und ich habe es gehasst. Dass diese jungen Tiere dabei noch keine Schmerzen haben ist ein grausamer Mythos.

Warum kastriert man überhaupt männliche Ferkel? Weil zirka fünf Prozent der männlichen Schweine einen unangenehmen Ebergeruch entwickeln und sich die Fleischqualität für bestimmte Verarbeitungen verbessert. Doch damit einen so schmerzhaften Eingriff zu rechtfertigen ist heute inakzeptabel!

Das Verbot, Ferkel betäubungslos zu kastrieren, hätte schon 2012 kommen können. Oder richtiger: kommen müssen! Aber die Union trat schon damals kräftig auf die Bremse. Nur der große öffentliche Druck die Unions-/FDP-Koalition gezwungen, bei der Novelle des Tierschutzgesetzes im Dezember 2012 auch das Ausstiegsdatum für die betäubungslose Ferkelkastration festzulegen. Ursprünglich stand im Gesetzentwurf sogar der 31.12.2017, in letzter Minute kam die Verschiebung auf den 1.1.2019. Die amtliche Begründung zur Änderung des Tierschutzgesetzes 2013 geführt aus: „Inzwischen stehen mit der Durchführung des Eingriffs unter Narkose, der Immunokastration oder dem Verzicht auf die Kastration durch Ebermast verschiedene Alternativen zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung, die die Belastung der Tiere reduzieren und auch die Praktikabilität und den Verbraucherschutz berücksichtigen. Ein vernünftiger Grund, Ferkeln durch den Verzicht auf eine Betäubung bei der chirurgischen Ferkelkastration Schmerzen zuzufügen, besteht daher nicht mehr.“ (Drs. 18/10689, S. 3).

In der Debatte hatte Heinz Paula für seine (oppositionelle) SPD – Fraktion damals diesen späten Ausstiegstermin heftig kritisiert und der Koalition vorgeworfen, sie lasse damit weiterhin millionenfaches Tierleid zu, obwohl es verschiedene Alternativmethoden gäbe, die auch international erfolgreich angewandt werden.

Auch die Bundesregierung hat noch 2016 in einer offiziellen Unterrichtung des Bundestags bestätigt, dass geeignete Alternativen verfügbar sind.

Durch die Jungebermast oder die sogenannte „Impfung“ gegen den Ebergeruch kann man sogar gänzlich auf eine schmerzhafte chirurgische Kastration verzichten. Wobei aus Sicht der LINKEN die so genannte Impfung die tierschutzgerechteste und rechtsicherste Variante ist. Das zuständige Friedrich Loeffler Institut (Bundesinstitut für Tiergesundheit) sieht das sehr ähnlich und empfiehlt die „Impfung“ gegen den Ebergeruch als tierschutzfachlich besten Weg zum Ausstieg aus der betäubungslosen chirurgischen Ferkelkastration. Nach einer Studie des Thünen-Instituts ist diese Immunokastration sogar etwa kostenneutral.

Warum also soll die Ausnahmegenehmigung für die Kastration ohne Betäubung heute trotzdem um weitere zwei Jahre verlängert werden?

Weil sich die Schlachtkonzerne und Supermarktketten seit fünf Jahren mit vorgeschobenen Gründen weigern, unkastrierte oder immunokastrierte Schweine abzunehmen! Sie boykottieren quasi die Durchsetzung des gesetzlichen Verbots der Kastration ohne Betäubung. Und sie erpressen damit mutmaßlich sogar einen Verfassungsbruch, wie in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Montag (26. November) dargestellt wurde!

Dafür werden mal wieder auch die Verbraucherinnen und Verbraucher instrumentalisiert und behauptet, sie würden das nicht akzeptieren. Das ist falsch. In einer repräsentativen Verbraucherumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach wurden 1.786 Menschen zu Ebergeruch, betäubungsloser Ferkelkastration und „Impfung“ (Imunokastration) befragt. Mit bemerkenswerten Ergebnissen: bereits nach kurzer Erläuterung des Problems und möglicher Lösungen plädierten 41 Prozent für die Lösung durch „Impfung“ gegen den Ebergeruch, nur 19 Prozent für die betäubungslose Kastration. Interessantes Detail: die „Impfung“ wurde in allen befragten gesellschaftlichen Gruppen weitaus stärker favorisiert als die betäubungslose Kastration, vor allem, weil sie weniger schmerzhaft und tierfreundlicher ist (49 Prozent). Nur etwa 12 Prozent wollen an der betäubungslosen Kastration festhalten.

Und in anderen Ländern wie Spanien, Brasilien, Australien und Neuseeland wird die Imunokastration längst erfolgreich praktiziert.

Aber warum sind die Schlachtkonzerne in Deutschland so mächtig, dass sie den Ausstieg aus der Kastration ohne Betäubung blockieren können? Weil nur noch drei Großkonzerne den Markt beherrschen. Und weil diese big three Buddies in der Union haben, die heute die SPD wieder einmal in die Geiselhaft einer Koalition nehmen.

Damit fallen sie aber ausgerechnet den Betrieben in den Rücken, die uns als Gesetzgeber ernst genommen haben und sich längst auf den Weg gemacht haben für eine tiergerechte und zukunftsfähige Lösung!

Mit dem Beschluss der Unions-SPD – Koalition (mit Zustimmung der AfD, Ablehnung durch LINKE und Grüne sowie Enthaltung der FDP) dürfen nun weitere zwei Jahre Ferkel ohne Betäubung kastriert werden. Dieser 29.11.2018 ist ein rabenschwarzer Tag für den Tierschutz und Demokratie in unserem Lande.