„Sowohl der Deutsche Bauernverband als auch die Bundespolizei wissen genau wie viele Saisonarbeitskräfte aus dem europäischen Ausland einreisen und für welche landwirtschaftlichen Betriebe. Diese Information können und müssen sowohl an die Bundesländer als auch an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden zur Sicherung einer effizienten Kontrolle zum Schutz der Saisonarbeitskräfte. Die Bundesregierung macht sich hier einen schlanken Fuß auf Kosten von Ländern und Kommunen. Aber wer Ausnahmen für die Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte schafft, muss auch die Kontrolle der Ausnahmeregeln sichern.“
Hier finden Sie die die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 5/225.