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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Dass die Bundesregierung selbst beim Schutz der Auswirkungen von Patentierungen auf Pflanzensorten ihr Desinteresse so demonstrativ zur Schau stellt, ist erschütternd. Der formale Hinweis darauf, dass Pflanzensorten nicht patentierbar sind beantwortet nicht die gestellte Frage nach den Auswirkungen von Patentierungen auf Pflanzensorten. Denn wenn Eigenschaften von Pflanzen patentiert werden, kann dies eine Vielzahl von Pflanzensorten indirekt betreffen, auch wenn sie selbst nicht direkt patentierbar sind. Egal, ob die Bundesregierung diesen feinen, aber wesentlichen Unterschied nicht kennt oder die Frage (gezielt?) missversteht – beides dokumentiert Desinteresse.

Gerade hinsichtlich der immer noch ungeklärten Situation zu Entscheidungen des Europäischen Patentamts (EPA) über den Definitionsraum von sogenannten ‚im wesentlichen biologischen Verfahren‘ ist das politisch unverantwortlich. Der Versuch von multinationalen Konzernen das in der Europäischen Verfassung verankerte Vorsorgeprinzip auszuhebeln, darf keinesfalls hingenommen werden.“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 9/626 zur Auswirkung des Vierten Berichts der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie auf Pflanzensorten in Deutschland.

Hier lesen Sie die Antwort auf die Schriftliche Frage 9/626.