alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll, und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden noch die Weidetiere besser schützen. Stattdessen riskiert die Bundesregierung ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren. Das ist unverantwortlich.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Antworten der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen Nr. 10/243, 10/245 und 10/265 sowie das Schreiben des Bundesamts für Naturschutz zu „Artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG“ – Rechtsbegriffe „ernste“ und „erhebliche“ Schäden.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Während das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darauf verweist, dass mit der Änderung des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Ausnahme zur Wolfstötung keine Existenzgefährdung des betroffenen Betriebes mehr vorliegen muss, hält das Bundesamt für Naturschutz die Änderung für unnötig und mahnt vielmehr eine eindeutige Definition der Begrifflichkeiten an. In der Tat ist eine Auslegung in Deutschland bisher nicht höchstrichterlich geklärt, wie das Bundesamt für Naturschutz schreibt. Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts in Sachsen-Anhalt und des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) sprechen bei derzeitiger Rechtslage bei erheblichen Schäden von einer Existenzgefährdung oder einer unerträglichen Betroffenheit des Betriebes. Um hier endlich Rechtssicherheit für die Betriebe zu schaffen, reicht eine Wortänderung allein nicht aus. Der Begriff, ob erheblich oder ernst, muss eindeutig definiert werden, und zwar schon im Gesetzestext selbst. Aber selbst dann bleiben viele Fragen offen: wie oft muss ein Wolf welche definierte Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, muss ein Riss erfolgt sein, muss der Wolf zweifelsfrei identifiziert werden und wenn ja, wie (z. B. bei der Tat etc.)?

Die hohen Hürden für den Abschuss des streng geschützten Wolfs wurden durch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Oktober 2019 noch einmal bestätigt, das Ausnahmetatbestände beim Artenschutz gerade sehr eng und strikt ausgelegt hat. Die Bundesregierung versucht sich mal wieder aus der Verantwortung zu stehlen – auf dem Rücken der Weidetierhaltenden und der Vollzugsbehörden. Statt die Konflikte vor Ort mit rechtsicheren Lösungen zu befrieden, befeuert sie diese. Das ist inakzeptabel.

Dabei brauchen gerade jetzt die weidetierhaltenden Betriebe dringend Unterstützung, die schon mit der erneuten Ablehnung der Weidetierprämie verweigert wurde. Lämmer können teilweise aktuell gar nicht mehr verkauft werden, weil sie woanders in der Welt noch billiger sind. Preise für Wolle stagniert, Flächen zur Beweidung und zur Schafwanderung stehen nicht ausreichend zur Verfügung. Selbst bei Flächen im Eigentum gibt es oftmals keine Flächenprämie, weil beispielsweise einzelne Sträucher oder Bäume die Grünlanddefinition stören. Angesichts der prekären Einkommensverhältnisse ergreifen immer weniger junge Menschen den Beruf des Tierwirts oder üben ihn nicht aus. Die Unterstützung für den Herdenschutz deckt maximal die entstandenen Kosten, nicht aber den zusätzlichen Arbeitsaufwand und die Zeit.

Dass Bundesregierung und Koalition den Schäfereien jahrelang beim Sterben zusehen und erneut die Weidetierprämie verweigern, wie auch eine Beratungsstelle zum Herdenschutz oder eine angemessene, klare und bundeseinheitliche Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen bei Wolfsübergriffen, ist zynisch. Es ist keine Zweit mehr zum Reden. Es müssen endlich Taten folgen, denn es ist kurz vor zwölf.“

Hier die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 10/243.
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 10/245.
Hier die Antwort der Bundesregierung schriftliche Frage 10/265.
Hier das Schreiben des für Naturschutz zu „Artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG“ – Rechtsbegriffe „ernste“ und „erhebliche“ Schäden.