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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Das Konzept war zuvor von den LINKEN Fachpolitiker/innen in den Landtagen, im Bundestag und im Europäischen Parlament sowie der „AG Agrarpolitik und ländlicher Raum“ beim Parteivorstand erarbeitet und beschlossen worden.
„DIE LINKE will ab 2013 mit den Agrarfördermitteln zielgenauer die Landwirtschaftsbetriebe fördern, die mit sozialer und ökologischer Verantwortung wirtschaften“, erklärt Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN Bundestagsfraktion.

Zum gestern Abend von der Fraktion beschlossenen Konzept erläutert Tackmann weiter:

„Aktuell werden Lebensmittel und Landwirtschaftsflächen immer öfter zu Spekulationsobjekten auf einem deregulierten Weltagrarmarkt. Deshalb ist es eine Schlüsselaufgabe der EU-Agrarpolitik, eine flächendeckende, nachhaltige Landwirtschaft in einer vielfältigen Agrar-Struktur und breiten Eigentumsstreuung in den Händen der regionalen Akteur/innen zu sichern. Dazu gehört einerseits eine faire Marktordnung. Andererseits werden Fördermittel gebraucht, die aber stärker an gesellschaftliche Leistungen gebunden werden müssen. Ein einfaches „Weiter so“ kann und darf es aus Sicht der LINKEN nicht geben, denn es führt in die Sackgasse. Schon heute wird die Agrarpolitik den Anforderungen nicht mehr gerecht, wie z. B. der immer größere Druck durch nicht-landwirtschaftliches Kapital und sinkende landwirtschaftliche Einkommen und Arbeitsplatzzahlen zeigen. Die LINKE legt nun eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung der GAP hin zu einer sozial gerechteren und ökologischeren Agrarpolitik vor.“

Die Direktzahlungen sollen nach Vorstellungen der LINKEN in eine gekoppelte Umwelt- und Arbeitsprämie ausgestaltet werden. Voraussetzungen für den Umweltprämien-Anspruch ist der Verzicht auf den Umbruch von Grünland zu Ackerland sowie auf den Anbau und die Verfütterung gentechnisch veränderter Pflanzen und die Begrenzung des betrieblichen Tierbesatzes auf zwei Großvieheinheiten (z. B. ca. zwei Rinder) pro Hektar Nutzfläche. Der Betrieb muss zudem fünf (Dauerbepflanzung) bzw. zehn Prozent (ein- und mehrjährige Bepflanzung) ökologische Vorrangflächen ausweisen (Definition in regionaler bzw. Länderhoheit) oder die Flächen nach den Prinzipien des Ökologischen Landbaus bewirtschaften. Die Arbeitsprämie wird pro Arbeitskraft gezahlt. Bei lohnabhängig Beschäftigten muss der nationale Mindestlohn gezahlt und die sozialen Standards eingehalten werden. Die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete wird im Konzept der LINKEN durch mindestens drei unterschiedliche Prämienhöhen in die I. Säule einbezogen.

„Mit diesem Konzept gelingt es zukünftig deutlich besser, die wichtigen Funktionen der Landwirtschaft im Naturhaushalt und in den ländlichen Räumen Europas zu stärken, die aktuell durch den Strukturwandel und die Entwicklungen der Landwirtschaft zunehmend unter die Räder geraten sind“, sagt Tackmann. Dem Verlust an Arbeitsplätzen und dem Rückgang an Tier- und Pflanzenarten in den landwirtschaftlich geprägten Naturräumen werde agrarpolitisch gegengesteuert. Den Herausforderungen durch Klimawandel, Globalisierung und Landflucht stelle sich dieses Konzept. „Das Konzept der LINKEn richtet die Agrarpolitik konsequent auf die Zukunft im Interesse der gesamten Gesellschaft aus und erhöht damit die Akzeptanz einer Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik“, so Tackmann.

Das Konzept finden Sie hier.