alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Der Schutz des Menschen vor den Raupen des Eichenprozessionsspinners muss oberste Priorität haben. 2013 werden verbesserte Genehmigungsabläufe zur Bekämpfung des Schädlings und eine zügigere Genehmigungspraxis gebraucht, beispielsweise an Alleen“, fordert die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann. Die Fraktion hatte eine Kleine Anfrage zum Eichen-prozessionsspinner an die Bundesregierung gestellt (17/10610). Die Abgeordneten wollten wissen, welche Erfahrungen im Jahr 2012 gesammelt wurden und wie 2013 mit dem Eichenprozessionsspinner umgegangen werden soll. Die Antwort der Bundesregierung ging am 21.09.2012 ein.

Tackmann weiter:

„Es gibt viel zu tun, doch die Bundesregierung nimmt das Problem nicht ernst. Ministerin Aigner sieht jedenfalls keinen Handlungsbedarf. In einigen Regionen wird die Situation zunehmend schwieriger. Deshalb fordere ich ein strategisches Vorgehen und bundesweit koordinierte Bekämpfungskonzepte für die betroffenen Gebiete. Leider lehnt die Bundesregierung das ab und verweist lediglich auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Aber es gibt auch auf Bundesebene und in Brüssel zu klärende Probleme. Deshalb darf sich der Bund bei diesem Thema nicht wegducken!

Beispielsweise könnte die Ausbringung von Dipel ES durch Hubschrauber 2013 ohne große Probleme möglich gemacht werden, finde ich. Wenn die eingereichten Unterlagen nicht zur Genehmigung ausreichen, muss nachgearbeitet werden. Das Bakterienpräparat Dipel ES ist vergleichsweise unproblematisch und beeinflusst andere Lebewesen an der Eiche kaum. Der Fraßschaden am Baum wiegt wahrscheinlich schwerer. Leider ist Dipel ES nur für das Spritzen vom Boden aus zugelassen, was bei großflächigeren Schadenslagen zusätzliche Probleme bereitet. Die Luftausbringung muss zurzeit aufwendig begründet und einzeln genehmigt werden. Die Landkreise handeln in der sehr unsicheren Rechtslage unterschiedlich, was den Bekämpfungserfolg in Frage stellt.

Die Bundesregierung behauptet, ihr lägen weder Informationen über die Befalls-situation noch über die gesundheitliche Bedrohungslage vor. Eine Meldepflicht lehnt sie ab. Damit beweist sie fragwürdige Unkenntnis, denn zum Beispiel für Brandenburg gibt es ein sehr gutes Forstschutzmeldewesen und auch der Pflanzenschutzdienst ist gut aufgestellt. Auch einige andere ostdeutsche Bundesländer haben ähnliche Daten. Trotzdem gibt sich die Bundesregierung ahnungslos. Auch Widersprüche zwischen gesetzlichen Regelungen im Pflanzenschutz und für den Einsatz von Bioziden müssen geklärt werden.

Der Eichenprozessionsspinner breitet sich durch den Klimawandel immer weiter aus. Darum sollte die Bundesregierung ihre eigenen Hausaufgaben machen und endlich ihren Beitrag zur Verminderung dieser gesundheitlichen und waldwirtschaftlichen Bedrohungslage übernehmen.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion finden Sie hier.