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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die neue Förderperiode der EU-Agrarpolitik muss dazu beitragen Arbeitsplätze in der Agrarwirtschaft zu sichern und die Umwelt zu schonen. Die ökologischen Vorrangflächen sind ein konkreter Beitrag der Landwirtinnen und Landwirte zu gesellschaftlichen Zielen,“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur nationalen Ausgestaltung der EU-Agrarreform. Zur heutigen Anhörung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes im Agrarausschuss des Bundestages hatten die Parlamentarier sieben Sachverständige eingeladen. Die Linksfraktion lud den Bundesverband Berufsschäfer e.V. ein.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Viele Schaf- und Ziegenhalter sind die Verlierer der Agrarreformen. Ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Das bestätigte Günther Czerkus vom Bundesverband der Berufsschäfer. Sie werden auf freiwillige Gaben aus der zweiten Fördersäule für die ländlichen Räume verwiesen. Doch diese Fördermittel sind nur ein Schadensersatz für Minderertrag oder Mehraufwand, betonte Czerkus.

Im Gegensatz zur Bundesregierung will DIE LINKE die Wiedereinführung einer verpflichtenden Prämie für diesen extensiven, am Markt benachteiligten Produktionszweig. Diese sehr traditionelle Landschaftspflegedienstleistung wird dringend für Deichpflege und die Offenhaltung der Kulturlandschaft gebraucht. Frankreich nutzt diese Möglichkeit vorbildlich. Doch Agrarminister Schmidt und die meisten Bundesländer verweigern immer noch Flexibilität und erheben stattdessen die Flächenförderung zum Dogma.

Darüber hinaus wurde in der heutigen Anhörung klar, dass die Ökologischen Vorrangflächen vor den Verwässerungsversuchen der CDU/CSU und Teilen des Berufsstandes geschützt werden müssen. Sie versuchen das Greening in ein harmloses Greenwashing umzudeuten.

Die Linksfraktion hat von Anfang an für die Einrichtung ökologischer Vorrangflächen gestritten. Wir verstehen darunter Blühstreifen, Feldgehölze oder Gewässerrandstreifen. Selbstverständlich dürfen diese auch extensiv genutzt werden. Oder für den Anbau von Eiweißfutterpflanzen. Einen regelmäßigen Pestizid- oder Düngereinsatz auf diesen Flächen lehnen wir jedoch ab.

Die ökologischen Vorrangflächen sollen einen unmittelbaren räumlichen Bezug zur Betriebsstätte haben. DIE LINKE will zudem eine sachgerechte Ausweisung des sensiblen Grünlandes innerhalb der NATURA 2000-Kulisse. Die Empfehlung in der Anhörung, sich auf FFH-Gebiete, also EU-Schutzgebiete nach der Flora-und-Fauna-Habitat-Richtlinie, zu konzentrieren und in Vogelschutzgebieten auf tatsächlich zu schützende Biotope zu beschränken, werden wir prüfen.“