so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
„Das heutige Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs ist aus Sicht der LINKEN eine wichtige und richtige Entscheidung. Damit ist klar, dass auch die so genannten neuen Züchtungsmethoden (CRISPR CAS, genome editing) unter das Gentechnik-Recht fallen. Darüber hinaus bleibt die Forderung der LINKEN nach einem transparenteren, unabhängigen und alle potenziellen Gefahren erfassenden Zulassungsverfahren. Gefährliche Pflanzen dürfen nicht zugelassen, gesundheitliche oder ökologische Risiken müssen ausgeschlossen werden. Biopatente sind zu verbieten.“