„Wenn die Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei aufgrund der Corona-Pandemie, also ohne eigenes Verschulden, Fangquoten nicht ausfischen können, braucht sie zur Existenzsicherung Soforthilfen. Eine Übertragung der Fangmöglichkeiten auf die kommende Fangsaison hat eher symbolischen Wert, denn auch im kommenden Jahr muss sich die Quotenfestlegung an den wissenschaftlichen Empfehlungen orientieren, die auf der Grundlage der Bestandsschätzungen erfolgen und nach Prinzip des maximalen nachhaltigen Ertrags. Im günstigsten Fall trägt ein Nichtausschöpfen der diesjährigen Fangquoten zur Erholung der Fischbestände bei, so dass höhere Quotenerhöhungen beschlossen werden können. Die rechnerische on top Übertragung wäre dagegen kontraproduktiv und würde ohne Soforthilfe für viele kleine Hochseefischer ohnehin zu spät kommen. Auch nach der Pandemie dürfen wissenschaftlichen Fangquotenempfehlungen nicht ignoriert und das EU-Fischereirecht eingehalten werden. Sonst droht eine Verlängerung der Krise in der Hochseefischerei aufgrund Überfischung.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die Überlegung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jetzt nicht ausgeschöpfte Fangquoten im nächsten Jahr kumulativ hinzuzurechnen.
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