„Solange die Widersprüche in der wissenschaftlichen Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Glyphosat nicht ausgeräumt sind, ist jede Wiederzulassung fahrlässig. Es ist zwingend erforderlich, weitere Daten zu erheben, die die konkrete Belastung für Mensch und Umwelt beziffern. Dabei müssen alle unterschiedlichen Erscheinungsformen und -wege von Glyphosat mit den handelsüblichen Beimitteln untersucht werden.
Die Bundesregierung muss der Aufforderung des EU-Kommissars für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nachkommen und selbst nationale Sofortmaßnahmen beschließen, die gesundheitliche und ökologische Risiken minimieren. DIE LINKE bleibt bei ihren Forderungen nach einem Verbot der Anwendung von Glyphosat zur Vorerntebehandlung und auf öffentlichen Spielplätzen und in öffentlichen Parkanlagen. Einige Kommunen und Städte, z.B. in Nordrhein-Westfalen oder Norderstedt, haben bereits bewiesen, dass die Bereitschaft dazu vorhanden ist.
Der Fall Glyphosat ist richtungsweisend für den Umgang mit strittigen Wirkstoffen, die mit einem enormen wirtschaftlichen Potential verbunden sind und die Grundsätze der Wissenschaft bei Kontrolle und Zulassung ins Wanken bringen. Die Bundesregierung muss sich dafür starkmachen, dass das Zulassungsverfahren der EU generalüberholt wird. Es darf nicht sein, dass ein derart intransparentes Verfahren ermöglicht, potentiell riskante Substanzen aufgrund von Wirtschaftsinteressen regelmäßig in Umlauf zu bringen. Verbraucherschutz muss über Industrieschutz stehen.“
F.d.R. Susanne Müller