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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten dürfen nicht auf den Hartz IV-Regelsatz angerechnet werden, auch wenn sie den Zuverdienst-Freibetrag von 175 Euro übersteigen“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf ihre parlamentarische Anfrage (Drucksache 17/8101).

Tackmann weiter:

„Hintergrund meiner Frage war ein Fall, der mir in meiner Wittstocker Sprechstunde vorgetragen wurde. Eine ehrenamtliche Kreisausbilderin der Feuerwehr hatte im April 2011 einen Lehrgang geleitet und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Anfang November 2011 forderte das kommunale JobCenter plötzlich einen detaillierten Nachweis aller Aufwandsentschädigungen und Aufwendungen der Ausbilderin, der auch vorgelegt wurde. Seit dem prüft das kommunale JobCenter, ob dieses Geld der Hartz IV-Bezieherin vom Regelsatz abgezogen wird. Statt ehrenamtliches Engagement von Hartz IV-Bezieherinnen und -Beziehern zu würdigen, wird ihnen offensichtlich mit Misstrauen begegnet. Oder das kommunale JobCenter geht davon aus, dass die Feuerwehr unberechtigte Aufwandsentschädigungen zahlt, die dann aber nur den HartzIV-Betroffenen abgezogen werden muss. Aber ohne ihren engagierten Einsatz würde es um so manche Feuerwehr im Landkreis schlecht stehen – denn ohne Ausbildung keine qualifizierte Feuerwehr.

Ich fordere das JobCenter auf, diese absolut unnötigen Verdächtigungen in solchen Fällen zu unterlassen!“

Die Antwort finden Sie unter: www.kirsten-tackmann.de/bundestag/parlamentarische_arbeit/sonstige_anfragen/4758888.html

Anhang: mdla_111214_bt_drucksache_178101.pdf