Tackmann weiter:
„Hintergrund meiner Frage war ein Fall, der mir in meiner Wittstocker Sprechstunde vorgetragen wurde. Eine ehrenamtliche Kreisausbilderin der Feuerwehr hatte im April 2011 einen Lehrgang geleitet und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Anfang November 2011 forderte das kommunale JobCenter plötzlich einen detaillierten Nachweis aller Aufwandsentschädigungen und Aufwendungen der Ausbilderin, der auch vorgelegt wurde. Seit dem prüft das kommunale JobCenter, ob dieses Geld der Hartz IV-Bezieherin vom Regelsatz abgezogen wird. Statt ehrenamtliches Engagement von Hartz IV-Bezieherinnen und -Beziehern zu würdigen, wird ihnen offensichtlich mit Misstrauen begegnet. Oder das kommunale JobCenter geht davon aus, dass die Feuerwehr unberechtigte Aufwandsentschädigungen zahlt, die dann aber nur den HartzIV-Betroffenen abgezogen werden muss. Aber ohne ihren engagierten Einsatz würde es um so manche Feuerwehr im Landkreis schlecht stehen – denn ohne Ausbildung keine qualifizierte Feuerwehr.
Ich fordere das JobCenter auf, diese absolut unnötigen Verdächtigungen in solchen Fällen zu unterlassen!“
Die Antwort finden Sie unter: www.kirsten-tackmann.de/bundestag/parlamentarische_arbeit/sonstige_anfragen/4758888.html