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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Ja, es gibt wirklich Diskussionen, die so lange dauern, dass man am Ende eigentlich froh ist, dass wenigstens irgendwie entschieden wird. Wenn das das Ziel der Koalition war, dann hat sie das wirklich erreicht. Die Nitratbelastung im Grundwasser und in den Gewässern ist im Zeitraum der Debatten aber weiter gestiegen. Das ist ein Problem für das Trinkwasser und für die Natur.

 

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ja, es gibt wirklich Diskussionen, die so lange dauern, dass man am Ende eigentlich froh ist, dass wenigstens irgendwie entschieden wird. Wenn das das Ziel der Koalition war, dann hat sie das wirklich erreicht. Die Nitratbelastung im Grundwasser und in den Gewässern ist im Zeitraum der Debatten aber weiter gestiegen. Das ist ein Problem für das Trinkwasser und für die Natur.

Bereits seit August 2013 liegen die gemeinsamen Handlungsempfehlungen der drei Beratergremien des Bundesagrarministeriums vor, und es geschieht nicht oft, dass sich diese drei gemeinsam äußern. Bereits seit Oktober 2013 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. Unterdessen droht sogar eine Klage vor dem EuGH. Ich finde, das ist eine dunkelorange Karte für den selbsternannten Saubermann und Musterschüler im Umwelt- und Klimaschutz.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das kann nicht nur teuer werden, sondern ich finde, das ist einfach nur peinlich.

Wir brauchen also endlich Regelungen, die der Nitratrichtlinie entsprechen – das ist überfällig -; denn das Hickhack hat auch dazu geführt, dass die Betriebe sehr verunsichert sind. Sie brauchen jetzt dringend Rechtssicherheit,

(Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Genau!)

und die Neuregelungen müssen zumindest eine gewisse Zeit lang Bestand haben, das heißt, sie müssen zu einer deutlichen Nitratreduktion führen.

Halbherzigkeiten, auch wenn sie gut gemeint sind, werden sich schnell als vergiftetes Geschenk erweisen. Also Hände weg davon, auch wenn es angesichts der großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten in vielen Betrieben auch mir schwerfällt, weitere Belastungen zu beschließen. Die hohe Nitratbelastung im Grund- und in den Oberflächengewässern lässt uns aber keine andere Wahl.

Rund ein Viertel aller deutschen Trinkwasserreservoirs gilt als zu stark nitratbelastet. Dabei geht es einerseits eben um historische Lasten. Nitratsünden werden über 40 Jahre und länger vererbt. Andererseits geht es hier auch um aktuell zu hohe Einträge, weil mehr gedüngt wird, als die Pflanzen aufnehmen können, und der Überschuss gelangt dann nicht nur ins Grundwasser, sondern über die Bäche und Flüsse letztlich auch in die Nord- und in die Ostsee. Das schadet der Natur und übrigens auch dem Geldbeutel der Agrarbetriebe. Deswegen ist fachgerechtes Düngen eigentlich unser aller Anliegen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dazu braucht man viel Wissen und gute Ortskenntnisse. Das spricht übrigens auch gegen ferngesteuerte Agrarunternehmen. Als Gesetzgeber müssen wir wirklich sichern, dass überall richtig gehandelt wird. Schließlich geht es hier um die öffentlichen Schutzgüter Wasser und Boden.

Der heute eingebrachte Entwurf des Düngegesetzes ist eine wichtige Weichenstellung, ja, Hauptinstrument ist aber eigentlich die Düngeverordnung, die hier im Parlament gar nicht behandelt wird. Deren Entwurf liegt unterdessen in Brüssel zur Prüfung, und ich bin mir, ehrlich gesagt, nicht sicher, ob sie den Ansprüchen Zielgenauigkeit, Angemessenheit und Praktikabilität wirklich genügt.

Ich muss ehrlich sagen: Der Nachbesserungsbedarf, den uns gerade auch die drei Beratungsgremien des BMEL noch einmal verdeutlicht haben, macht mich ein bisschen nervös. Es wäre wirklich ein Desaster für alle, wenn der Entwurf durchfällt. Angesichts dessen bin ich eigentlich schon froh, dass wenigstens im Gesetzentwurf Richtiges steht, zum Beispiel die Hoftorbilanz für die Nährstoffe eines Betriebes. Das hatten auch die drei Beratergremien empfohlen. Allerdings ist ihre Ausgestaltung noch offen.

(Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Ja!)

Deswegen will ich lieber noch nicht so viel loben.

Der Bundesrat hat auch noch einige Verbesserungen vorgelegt, die wir durchaus teilen. Die Erweiterung beim Zweck „Bodenschutz“ um das Schutzgut „Wasser“ macht Sinn, und beim Düngedeckel sollten die Standortbedingungen und die Vorbelastungen durchaus berücksichtigt werden. Auch die Erhöhung des Strafrahmens von 50 000 Euro auf 200 000 Euro ist aus unserer Sicht absolut richtig.

Das eigentliche Problem bei der Düngung ist aber, dass es genau darum oftmals gar nicht geht, sondern eben um die Entsorgung von Gülle. Ein Blick auf die Karte der Nitratbelastung im Grundwasser zeigt das: Die Problemzonen sind eben die viehdichten Regionen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. 41 Prozent der Grundwasserkörper in Niedersachsen waren 2014 nicht als Trinkwasser geeignet, nicht nur, aber eben auch, weil zu viel Gülle auf zu wenig Fläche trifft. Auch dieses Problem müssen wir lösen, und zwar nicht durch Gülleentsorgung in Ostdeutschland, sondern durch Anpassung der regionalen Viehdichte an die verfügbare Fläche.

(Beifall bei der LINKEN)

Dabei geht es mir eben nicht nur um die Vermeidung des Ärgers mit Brüssel, sondern mir geht es auch um die Vermeidung des Ärgers unserer Enkel.

Deswegen ist hier viel Ehrgeiz gefragt. Einige Fragen sind offen. Diese werden wir in der Anhörung am 14. März dieses Jahres weiter diskutieren. Aber für Schattenboxen haben wir jedenfalls keine Zeit mehr.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Protokoll der Debatte zur Ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetz und anderer Vorschriften: 160225_Debatte_Duengemittelgesetz_187557