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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die Rede der agrarpolitischen Sprecherin zur Kennzeichnungspflicht für Honig, der gentechnisch verureinigte Pollen enthält

Sehen Sie die Rede-Aufzeichnung: 130318_EU_Honigrichtlinien_3209938_h264_720_400_2000kb_baseline_de_2192

Rede Dr. Kirsten Tackmann, 13. März 2013, TOP 9:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes

Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen Drucksachen 18/578, 18/792

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich würde ja gern einmal auf der Besuchertribüne eine Umfrage machen: Wollen Sie Honig essen, in dem Gentechpollen enthalten sind, ohne dass Sie das wissen, weil es nämlich nicht auf dem Etikett steht?

(Max Straubinger (CDU/CSU): So ein Unsinn! – Johannes Röring (CDU/CSU): So ein Schmarrn!)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Mehrheit das, völlig zu Recht, nicht will.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Nach den Änderungsvorschlägen der EU-Kommission zur Honig-Richtlinie müsste Gentechnikhonig aber nicht gekennzeichnet werden.

Die Linke lehnt das ab. Wir folgen hier dem Europäischen Gerichtshof. Nach einem Urteil von 2011 haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht auf Kennzeichnung von Honig mit Gentechpollen.

Aus meiner Sicht könnte ich meine Rede jetzt eigentlich beenden. Aber ich mache die Erfahrung, dass viele Menschen gar nicht verstehen, worum es bei diesem Streit überhaupt geht. Deswegen möchte ich einmal versuchen, das zu erklären; denn die Kennzeichnungsregeln für Agro-Gentechnik sind ziemlich kompliziert, oder ‑ besser gesagt ‑ sie sind kompliziert gemacht worden.

Bei nicht zugelassenen Gentechpflanzen ist es noch leicht; denn die dürfen in Lebensmitteln nicht vorhanden sein. Hier gilt die Nulltoleranz. Lebensmittel von Tieren, die mit Gentechnikpflanzen gefüttert wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Aber man kann freiwillig das Label „Ohne Gentechnik“ aufdrucken, wenn die Tiere gentechnikfrei gefüttert wurden. Bei einer Verunreinigung durch zugelassene Gentechpflanzen wiederum müssen Lebensmittel gekennzeichnet werden, es sei denn, sie liegt unter 0,9 Prozent, ist zufällig oder technisch unvermeidbar. Dann muss das Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden.

Haben alle mitgekriegt, worum es hier geht?

(Zurufe von der LINKEN: Ja!)

Vermutlich haben es nicht alle verstanden. Warum ist die Kennzeichnung eigentlich nicht einfach und verständlich geregelt? Ich finde, wo Agro-Gentechnik drin ist, muss es auch draufstehen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann klappt es nämlich auch mit der Wahlfreiheit ganz gut.

Doch so viel Transparenz will die EU nicht, weil dann klar wäre, dass in vielen Lebensmitteln ungewollt Agro-Gentechnik drin ist. Verunreinigungen sind nämlich an der Tagesordnung. Die Koexistenz zwischen Agro-Gentechnik und gentechnikfreier Landwirtschaft hat sich doch längst als Märchen entlarvt. Bei Ernte, Transport, Lagerung, Verarbeitung und Handel sind Verunreinigungen nicht oder nur mit einem hohen Kostenaufwand zu vermeiden. Um das nicht kennzeichnen zu müssen, hat man die 0,9-Prozent-Grenze erfunden. Deshalb muss man eigentlich entscheiden: Will man eine Gentechnik oder eine Kennzeichnung, die Monsanto-freundlich ist, oder will man eine, die im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ist?

(Zuruf von der CDU/CSU: Mein Gott!)

Die wollen nämlich zu 80 Prozent keine Lebensmittel aus Agro-Gentechnik. Das heißt, sie wollen Lebensmittel, die nicht mit Agro-Gentechnik herstellt wurden.

Deshalb sagt die Linke ganz klar: Wir wollen eine Kennzeichnung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, im Interesse der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft sowie im Interesse der Imkerinnen und Imker.

(Beifall bei der LINKEN – Norbert Schindler (CDU/CSU): Insulin verbieten!)

Insulin ist aber Rote Gentechnik. Da haben Sie etwas verwechselt.

Beim Honig ist die Kennzeichnungsfrage noch komplizierter. Dabei geht es nämlich um den Pollen in dem Honig. Stammen Pollen aus Gentechpflanzen ohne Lebensmittelkennzeichnung, muss der Honig als Sondermüll entsorgt werden.

(Norbert Schindler (CDU/CSU): Mit oder ohne Insulin?)

Bei Pollen von Gentechnikpflanzen mit Lebensmittelzulassung zieht wiederum die 0,9‑Prozent‑Grenze nicht, weil Honig nämlich nur bis zu 0,5 Prozent Pollen enthält, also unter 0,9 Prozent.

(Norbert Schindler (CDU/CSU): Mit Insulin!)

Bei dieser Regelung müsste also der Honig nicht gekennzeichnet werden, es sei denn, Pollen würde als Zutat bezeichnet, oder die Beimengung von Pollen wäre nicht zufällig oder technisch unvermeidbar ‑ noch einmal: der Pollen wird durch die Bienen eingetragen ‑, oder der Pollengehalt würde im Verhältnis von Gentechpollen zu natürlichem Pollen berechnet, oder ‑ noch strenger ‑ Gentechpollen würde auf den Maispollen bezogen. In all diesen Fällen müsste Honig dann doch gekennzeichnet werden, sagen manche Juristinnen und Juristen.

Alles klar? Wenn nicht, dann liegt es ganz bestimmt nicht an Ihnen; denn so etwas ist nicht verständlich.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb hilft eigentlich nur ein klarer Rechtsgrundsatz: Im Zweifel für Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Imkerei. Die Linke fordert deshalb klipp und klar: Wenn Gentechpollen im Honig drin ist, muss es auch draufstehen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von den juristischen Debattierklubs erwarte ich konstruktive Vorschläge, wie man dieses Ziel erreicht, und keine juristischen Winkelzüge, um es zu verhindern.

Dem Antrag der Grünen stimmen wir deswegen zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)