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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Statt einem Plan für den Ausstieg aus der jahrelang geduldeten rechtswidrigen Haltung von Sauen in sogenannten Kastenständen soll sie nun mit eher kosmetischen Korrekturen per Verordnung legalisiert werden. Das der Verordnungsentwurf hinter dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt zurückbleibt, gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort offen zu. Zwar kürzer, aber enger zu fixieren ist jedoch nicht mehr Tierschutz und schon gar nicht mehr Rechtssicherheit für Sauenhaltende in unserem Land. Damit verspielt die Bundesregierung auch bei diesem Tierschutzthema die Zukunftsfähigkeit der Nutztierhaltung, die sowieso schon mit dem Rücken an der Wand steht.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 12/062 zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Seit 1992 müssen Sauen im Kastenstand ihre Gliedmaßen ausstrecken können. Nun erneut eine Übergangsregelung von 15 bis 17 Jahren vorzuschlagen, ist absurd und wurde auch im Urteil des Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Es braucht jetzt einen vernünftigen Vorschlag, der sowohl den Tierschutz als Staatsziel ernst nimmt als auch den Sauenhaltenden eine längerfristige Perspektive inklusive finanzieller Unterstützung gibt sowie den Vollzugsbehörden eine realistische Handlungsgrundlage. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den aktuellen Vorschlag der Bundesregierung wiegen schwer.“

Hier lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 12/ 062.