alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Im derzeit kontrovers debattierten Referentenentwurf zur Siebten Verordnung der Tierschutz-Nutztierverordnung (TierSchNutztV) sollen u.a. Kastenstandhaltung von Muttersauen gesetzlich geregelt werden. Die Geschichte dieses Gesetzentwurfs mutet wie ein Lehrstück darüber an, wie Tierschutz den Verwertungsinteressen der Industrie geopfert wird.

Kastenstände – die einzwängenden Kindsbetten der Muttersauen

vom Büro Tackmann

Eher schlecht als Recht sieht es beim Tierschutz zum Beispiel in der Sauenhaltung aus. In Kastenständen, die so eng sind, dass die Schweine kaum Platz zum Drehen haben, geschweige denn ihre Gliedmaßen ausstrecken können, werden die Sauen kurz vor der Besamung vier Wochen lang fixiert. Sie liegen dort – wie es Report Mainz unlängst bezeichnet – wie Presswürste eingepfercht im Halbdunkel mit Blick auf die eingezwängte Leidensgenossin nebenan. Sollten sie doch ihre Gliedmaßen ausgestreckt bekommen, so finden sich diese unter dem Leib der Nachbarin wieder.

So wie die Kastenstände derzeit beschaffen sind, sind sie zu klein, zu eng und verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung. Abhilfe soll der Referentenentwurf Siebte Verordnung der Tierschutz-Nutztierverordnung (TierSchNutztV), der zurzeit debattiert wird, schaffen. Die Geschichte und Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfs allerdings mutet wie ein Lehrstück darüber an, wie Tierschutz den Verwertungsinteressen der Industrie geopfert wird.

Der Referentenentwurf bezieht sich auf das sogenannte Magdeburger Urteil. Am 25. November 2015 hat das Oberlandesgericht (OLG) Magdeburg geurteilt, dass den Muttersauen in Kastenstandhaltung „die Möglichkeit eröffnet sein muss, jederzeit in dem Kastenstand eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen.“ (Urteil AZ: 3 L 386/14). Zu deutsch – sie müssen sich drehen und ausstrecken können, ohne in Kollision mit den Begrenzungen des Kastenstandes oder ihrer Nachbarin zu geraten. Fast auf den Tag genau ein Jahr später bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (PM BVerwG vom 23.11.19) die Rechtskräftigkeit dieses sogenannten Magdeburger Urteils. Die LFD Holding GmbH, ehemals Straathof Holding GmbH, eines der größten deutschen Schweinezuchtunternehmen, hatte gegen diese tierschutzrechtliche Anordnung geklagt – mit dem Argument es sei ausreichend, wenn ein Schwein seine Glieder in den benachbarten Kastenstand strecken könne.

Mit der geplanten Neuregelung wird das Urteil quasi per Gesetz unterlaufen. So soll die seit Jahren praktizierte und rechtswidrige Haltung der Tiere in zu engen Kastenständen für die nächsten 15, in Ausnahmefällen 17 Jahre erlaubt sein. Das BMEL will den Passus, wonach ein Ausstrecken der Gliedmaßen möglich sein muss, aus der Verordnung streichen. Ausweislich der Begründung des Referentenentwurfs sollen damit die derzeit in der Praxis etablierten Maße von 65 cm bei den Jungsauen und 70 cm bei den Altsauen bis zum Ablauf der Übergangsfristen rechtmäßig sein. „Ausgleichen“ will das BMEL diesen Rückschritt im Tierschutz mit einer Verkürzung der Fixationsdauer im Kastenstand im Deckzentrum und im Abferkelbereich.

Nach Auffassungen der Tierschutzverbände und Jurist*innen verstößt der Gesetzentwurf klar gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung.

Nach Auffassung von Vertreter*innen der Industrie der deutschen Schweinehalter ist der Referentenentwurf ebenfalls verfassungswidrig – sie sehen das Grundrecht auf Eigentums und Berufsfreiheit gefährdet.

Nach Auffassung der LINKEN muss man langfristig vom Kastenstand weg, will man den Tierschutz ernst nehmen. Am Versuchszentrum für Schweinehaltung im bayrischen Schwarzenau untersucht man wie das geht. Die Muttersauen verbringen nur wenige Tage im Kindsbett, danach geht es zurück in die Gruppenhaltung. Auch zeigt sich in der Praxis bereits, dass es funktioniert – zum Beispiel in der Prignitzer Landschwein GmbH  Co. KG in Neudorf, wo die Sauen nach der Abferkelung im Freilauf sind.

Allerdings darf die Bundesregierung die schweinehaltenden Betriebe bei notwendigen Umstellungen nicht allein lassen – wenn Tierschutz Staatsziel ist, dann muss sie Maßnahmen ergreifen, dass die Betriebe nicht in ihrer Existenz gefährdet sind. Die Bundesregierung muss ihre jahrzehntelang verfehlte Agrarpolitik korrigieren, die die Erzeuger auf billige Exportproduktion für den Weltmarkt getrimmt hat, statt sie in die Region einzubinden.

Hier lesen Sie die „Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung“ (BR-Drs  587/19).