Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Die Chemieriesen Bayer und Syngenta als Hersteller der Neonicotinoide fordere ich auf, ihre Klage vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg gegen die seit 2013 bestehenden Teilbeschränkungen ihrer Genehmigungen zurückzuziehen. Sie ist für mich nur ein weiteres Zeichen dafür, dass sich grundlegend etwas ändern muss. Eine sozialere und ökologischere Ausrichtung der Agrarpolitik nutzt nicht nur der Gesellschaft insgesamt, sondern auch der Landwirtschaft.“
Hintergrund:
Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zählen zu den gerade auch für Bienen gefährlichen Neonicotinoiden. Schon im Dezember 2013 verhängte die Europäische Kommission im Anschluss an frühere Risikobewertungen der EFSA Beschränkungen für die Verwendung dieser drei Insektizide. Auf Rapssaat und beim Anbau von Kirschen, Äpfeln und Gurken ist eine Anwendung der genannten drei Neonikotinoide nicht erlaubt. Über ein Freiland-Verbot wurde in der Sitzung des EU-Ausschusses im Dezember 2017 nicht abgestimmt. Vielmehr sollte das Ergebnis einer erneuten Risikobewertung der EFSA abgewartet werden. Diese wurde gestern veröffentlicht und stellt die Gefahr für Wild- und Honigbienen fest.