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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit stuft drei Insektizid-Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide (Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam) als gefährlich für Wild- und Honigbienen. Die Bundesregierung steht nun im Wort. Sie hatte zugesagt, dass sie in diesem Fall in Brüssel für ein Verbot der Anwendung im Freiland stimmen wird. Ein zweiter Wortbruch nach dem Alleingang bei der erneuten Zulassung von Glyphosat wäre fatal, sowohl für die Bestäuber als auch für die Imkerinnen und Imker. Darüber wird eine angemessene und leicht zugängliche Unterstützung für soziale und ökologische Leistungen in der Agrarlandschaft dringend gebraucht, denn den Insekten fehlt zum Beispiel auch die Vielfalt auf dem Acker als Nahrungsgrundlage,“ so die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag Dr. Kirsten Tackmann zu der heute veröffentlichten Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu den drei Insektizid-Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

Die Chemieriesen Bayer und Syngenta als Hersteller der Neonicotinoide fordere ich auf, ihre Klage vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg gegen die seit 2013 bestehenden Teilbeschränkungen ihrer Genehmigungen zurückzuziehen. Sie ist für mich nur ein weiteres Zeichen dafür, dass sich grundlegend etwas ändern muss. Eine sozialere und ökologischere Ausrichtung der Agrarpolitik nutzt nicht nur der Gesellschaft insgesamt, sondern auch der Landwirtschaft.

Hintergrund:
Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zählen zu den gerade auch für Bienen gefährlichen Neonicotinoiden. Schon im Dezember 2013 verhängte die Europäische Kommission im Anschluss an frühere Risikobewertungen der EFSA Beschränkungen für die Verwendung dieser drei Insektizide. Auf Rapssaat und beim Anbau von Kirschen, Äpfeln und Gurken ist eine Anwendung der genannten drei Neonikotinoide nicht erlaubt. Über ein Freiland-Verbot wurde in der Sitzung des EU-Ausschusses im Dezember 2017 nicht abgestimmt. Vielmehr sollte das Ergebnis einer erneuten Risikobewertung der EFSA abgewartet werden. Diese wurde gestern veröffentlicht und stellt die Gefahr für Wild- und Honigbienen fest.