„Es ist richtig, mehr Mitsprache der Kommunen bei größeren Tierhaltungsanlagen zu ermöglichen. Wenn die Ministerin jetzt ein Planungsverfahren für alle Anlagen unter Beteiligung der Öffentlichkeit fordert, darf am Ende aber kein Verhinderungsgesetz dabei herauskommen. Gerade vor Ort verankerte Landwirtschaftsbetriebe haben von sich aus ein Interesse an einer möglichst großen Akzeptanz in der Nachbarschaft, anders als ortsfremde Agrarinvestoren und Kapitalgesellschaften.
Erste Schritte sind mit den Änderungen des § 35 im Baugesetzbuch bereits getan worden. Jetzt gilt es die Auswirkungen der Gesetzesänderungen zu evaluieren, bevor die Gesetze weiter verschärft werden und am Ende auch sinnvolle Stallneu- oder umbauten für Landwirtschaftsprobleme verhindert werden.“
F.d.R. Christian Posselt
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