Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Es darf keinen Kompromiss um den Preis geben, dass die Prozessbewertung im Ökolandbau durch Grenzwerte in den Endprodukten ersetzt wird. Das würde die Grundprinzipien des Ökolandbaus auf den Kopf stellen und den Betrieben ihre verlässliche Arbeitsgrundlage entziehen. Bundesagrarminister Schmidt hat den einstimmigen Auftrag vom Bundestag, das zu verhindern. Alle erreichten Kompromisse in anderen Punkten sind wertlos, wenn der Prozessschutz nicht erhalten bleibt. Und dann kann es kein Ja zu dem heutigen Vorschlag einer Ökoverordnung geben.“
Heute haben die Agrarminister der EU-Mitgliedsstaaten im EU-Agrarrat erneut über die Revision der EU-Ökoverordnung verhandelt und keine Einigung erreicht. Nach dem Willen der EU-Kommission sollten noch im Mai Grundsätze einer neuen Ökoverordnung verabschiedet werden. Das Vorhaben ist schon einmal im Dezember 2014 gescheitert, weil nur wenige Mitgliedsländer dem Vorschlag der Kommission folgen wollten, der das traditionell entstandene und über viele Jahrzehnte weiterentwickelte Prinzip der Prozessbewertung im Ökolandbau durch ein Grenzwertsystem ablösen will. Unstrittig sind dagegen schärfere Regeln zu Importen aus Drittländern.