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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Klammheimlich geraten immer mehr Agrarflächen in die Hände von landwirtschaftsfremden Investoren und Spekulanten. Damit verlieren vor Ort verankerte Landwirtschaftsbetriebe ihre Produktionsgrundlage an bundesweit oder gar international agierende Agrarkonzerne. Landwirtschaft und Dörfer werden weiter voneinander entfremdet. DIE LINKE hat deshalb beantragt, dem Treiben endlich Einhalt zu gebieten. Leider hat die Koalition bis auf zwei Kollegen, die sich enthalten haben, ihre Zustimmung verweigert und auch selbst keine Vorschläge zur Lösung des Problems unterbreitet“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion das Abstimmungsergebnis der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Antrag der LINKEN (18/12551).

Tackmann weiter:

Es braucht dringend ordnungsrechtliche Schritte, um den Bodenmarkt endlich so zu regulieren, dass die Landwirtschaft auch zukünftig regional verankert sein kann und Landwirtschaftsbetriebe weiterhin überhaupt die Chance auf Bodenerwerb haben. Auf Länderzuständigkeit zu verweisen ist Drückebergerei, denn gegen bundesweit und international agierende Strukturen ist eine bundeseinheitliche Strategie notwendig. Außerdem bedeutet ein zersplittertes Bodenrecht der Länder auch mehr Rechtsunsicherheit.

Deshalb wäre eine Unterstützung des Antrags der LINKEN „Ausverkauf des Bodens an landwirtschaftsfremde Investoren stoppen – Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger regulieren“ so wichtig. Wer jetzt nicht agiert nimmt in Kauf, dass die ohnehin angespannte Lage auf dem Bodenmarkt weiter befeuert wird.

Unser Antrag beinhaltet nur die dringlichsten  Maßnahmen, an denen es keinen Weg vorbei gibt, wenn man die Verteilung von Land in der politischen Verantwortung wahrnimmt und den besonderen Schutzstatus für die lebenserhaltende Ressource Boden wirksam verteidigen möchte. Zum Beispiel ist eine Offenlegung der Bodenbesitzverhältnisse dringend erforderlich, um Netzwerke zum Nachteil einer breiten Streuung des Bodeneigentums überhaupt erkennen zu können.

Um überregionale Holding-Strukturen wie die unterdessen insolvente KTG Agrar zu verhindern, fordern wir in unserem Antrag, bei der Agrarstrukturerhebung auch Tochterunternehmen auszuweisen und eine Genehmigungspflicht von Anteilskäufen an landwirtschaftlichen Unternehmen im Gesellschaftsrecht einzubinden. Share-Deals müssen im landwirtschaftlichen Sektor unterbunden werden!

Die Diskussion im Ausschuss hat gezeigt, dass unterdessen alle Fraktionen das Problem, auf das DIE LINKE seit Jahren hinweist, anerkennen. Aber es muss endlich gehandelt werden. Die Bundesregierung muss dringend tätig werden, bevor die Landwirte den Boden unter den Füßen verlieren und damit auch unsere Ernährungssouveränität infrage steht.“

Berlin, 22.06.2017

Hier der Antrag der der Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Antrag 18/12551.