Tackmann weiter:
Es braucht dringend ordnungsrechtliche Schritte, um den Bodenmarkt endlich so zu regulieren, dass die Landwirtschaft auch zukünftig regional verankert sein kann und Landwirtschaftsbetriebe weiterhin überhaupt die Chance auf Bodenerwerb haben. Auf Länderzuständigkeit zu verweisen ist Drückebergerei, denn gegen bundesweit und international agierende Strukturen ist eine bundeseinheitliche Strategie notwendig. Außerdem bedeutet ein zersplittertes Bodenrecht der Länder auch mehr Rechtsunsicherheit.
Deshalb wäre eine Unterstützung des Antrags der LINKEN „Ausverkauf des Bodens an landwirtschaftsfremde Investoren stoppen – Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger regulieren“ so wichtig. Wer jetzt nicht agiert nimmt in Kauf, dass die ohnehin angespannte Lage auf dem Bodenmarkt weiter befeuert wird.
Unser Antrag beinhaltet nur die dringlichsten Maßnahmen, an denen es keinen Weg vorbei gibt, wenn man die Verteilung von Land in der politischen Verantwortung wahrnimmt und den besonderen Schutzstatus für die lebenserhaltende Ressource Boden wirksam verteidigen möchte. Zum Beispiel ist eine Offenlegung der Bodenbesitzverhältnisse dringend erforderlich, um Netzwerke zum Nachteil einer breiten Streuung des Bodeneigentums überhaupt erkennen zu können.
Um überregionale Holding-Strukturen wie die unterdessen insolvente KTG Agrar zu verhindern, fordern wir in unserem Antrag, bei der Agrarstrukturerhebung auch Tochterunternehmen auszuweisen und eine Genehmigungspflicht von Anteilskäufen an landwirtschaftlichen Unternehmen im Gesellschaftsrecht einzubinden. Share-Deals müssen im landwirtschaftlichen Sektor unterbunden werden!
Die Diskussion im Ausschuss hat gezeigt, dass unterdessen alle Fraktionen das Problem, auf das DIE LINKE seit Jahren hinweist, anerkennen. Aber es muss endlich gehandelt werden. Die Bundesregierung muss dringend tätig werden, bevor die Landwirte den Boden unter den Füßen verlieren und damit auch unsere Ernährungssouveränität infrage steht.“
Berlin, 22.06.2017
Hier der Antrag der der Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Antrag 18/12551.