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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit muss als Schutzgut im Gesetzentwurf aufgeführt werden – zum Änderungsantrag der Linksfraktion zur Änderung des Düngegesetzes

„Böden sind die wichtigste Produktionsgrundlage für Landwirtinnen und Landwirte. Der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit ist dabei eine Schlüsselfrage. Daher ist es für mich unverständlich, dass die Bundesregierung sie nicht als Schutzgut im Gesetzentwurf aufführen will,“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die heutige Abstimmung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Zum Gesetzentwurf 17/7744, mit welchem unter Anderem das Düngegesetz geändert werden sollte, hatte die Linksfraktion einen Änderungsantrag eingereicht. Dieser wurde durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt. Grüne stimmten zu, die SPD enthielt sich bei diesem Antrag.

Tackmann weiter:

„Mit dem Gesetzentwurf wird das Düngegesetz an EU-Recht angepasst. Düngemittel, welche in einem anderen EU-Staat oder der Türkei zugelassen sind, dürfen dann auch auf deutschen Äckern ausgebracht werden. Im Gegensatz zu einheimischen Düngemitteln müssen diese nach dem neuen Gesetz aber nicht ausdrücklich zur Fruchtbarkeit des Bodens beitragen. Das ist jedoch sehr wichtig!

Die Linksfraktion hat genauso wie der Bundesrat eine entsprechende Ergänzung gefordert. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen lehnen dies mit Verweis auf ein drohendes EU-Vertragsverletzungsverfahren ab. Doch genau das ist juristisch umstritten. Warum soll es für importierte Düngemittel weniger Vorgaben geben als für einheimische? Das ist nicht akzeptabel!“

Den Änderungsantrag der Linksfraktion finden Sie hier: www.kirsten-tackmann.de/show/4773265.html