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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Kükentöten beenden will, ist richtig. Aber es werden, wie bei der Ferkelkastration, nicht die tierschutzgerechtesten Lösungen favorisiert. Sie bekommen weniger als ein Drittel der Fördersumme, die für technische Lösungen bereitgestellt werden. Und selbst das erst seit November 2018. Das lässt ein Muster erkennen: Verarbeitung und Vermarktung geben den Takt vor, nicht der Tierschutz,“ kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Details zum Ende des Kükentötens und dessen Alternativen“ (Drs. 19/7559).

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Der tierschutzgerechte Weg wird wieder einmal verschlafen oder bewusst ignoriert. Mit Zweinutzungsrassen und Bruderhahninitiativen würde das Töten der männlichen Küken der Legelinien wirklich beendet. Mit dem nötigen politischen Willen kann das auch gelingen. Widerstände bei Verarbeitungs- und Handelskonzernen dürfen nicht hingenommen werden. Eine mindestens gleichberechtigte Förderung zu technischen Methoden muss selbstverständlich sein. Denn technische Methoden beenden das Töten männlicher Küken der Legelinien aus rein betriebswirtschaftlichen Erwägungen nicht, sondern sie verschieben es zeitlich nur: statt nach dem Schlupf wird vorher getötet. Das bleibt aus Tierschutzsicht falsch. Angesichts verfügbarer wirklicher Alternativen zeigt sich hier der Fehler im System, der eine tiergerechte Landwirtschaft im Sinne des Gemeinwohls und des Staatsziels Tierschutz verhindert.“   

Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Details zum Ende des Kükentötens und dessen Alternativen“ (Drs. 19/7559)