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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Das Bundesnaturschutzgesetz soll im Bereich der Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme der geschützten Art Wolf geändert werden. Die Entwurfsfassung führt zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit und löst die bestehenden wirtschaftlichen Probleme von weidetierhaltenden Betrieben nicht. Gebraucht wird ein verlässlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsanspruch auf Erstattung aller Aufwendungen für den Herdenschutz, inklusive der Abgeltung der damit verbundenen Arbeitszeit.

Hier der LINKE Entschließungsantrag zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur 3. Beratung zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 19/10899, 19/13289, 19/16148 – Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.