Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage.
„Dass die Bundesregierung keine Defizite bei der Umsetzung des Tierschutzgesetzes bezüglich freilebender Katzen sieht ist vor allem dem ehrenamtlichen Engagement ehrenamtlicher Tierschutzvereine zu verdanken, die sich um das Kastrieren und Kennzeichnen solcher Katzenpopulationen mit Unterstützung aus der Bevölkerung und aus der Tierärzteschaft kümmern. Dass die Bundesregierung auch keine Handlungsnotwendigkeiten sieht, ist ärgerlich angesichts der Tatsache, dass nicht überall die nötige finanzielle und organisatorische Unterstützung des Staates gesichert ist. Das Mindeste ist zu erreichen, dass die Ermächtigung im Tierschutzgesetz in allen Ländern und Kommunen genutzt wird, um auftretende Probleme schnell und rechtsicher lösen zu können, statt sie dem Engagement regionaler Tierschutzvereine zu überlassen. Musterregelungen des Bundes können z. B. dabei unterstützen, das Staatsziel Tierschutz konsequent bundesweit umzusetzen. Geprüft werden sollte, ob eine gesetzliche Registrierungs- und Kastrationspflicht freilebender Katzenpopulationen nicht auch aufgrund negativer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt geregelt werden muss.“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE auf die Antwort der Bundesregierung auf ihre schriftliche Frage zu freilebenden Katzen.