alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Als Reaktion auf die Milchmarktkrise bringen die Bundestagsfraktion DIE LINKE. und B90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag zur Milchmarktstabilisierung in den Bundestag ein. Dazu erklären Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion und Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen:

„Das bestehende Sicherheitsnetz im EU-Milchmarkt reicht bei Weitem nicht aus, um in einer Krise den Milchmarkt zu stabilisieren. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für Sofortmaßnahmen und wirksame Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung des Milchmarktes einsetzen. Dafür ist das bisherige Sicherheitsnetz im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik weiterzuentwickeln.

Die Erzeugerseite ist gegenüber den Molkereien und dem Handel zu stärken und das bestehende Machtgefälle zu reduzieren. Weitere Konzentrationen des Lebensmitteleinzelhandels müssen verhindert und das Kartell- und Wettbewerbsrecht dafür überprüft werden.

Neben einem Sofortprogramm brauchen wir auch mittelfristige Maßnahmen um den Milchmarkt zu stabilisieren. Im Gegensatz zur Bundesregierung sehen wir im Agrarexport keine Lösung. Stattdessen ist ein flexibles Milchmengenregulierungssystem notwendig.

Wir wollen die Superabgabe dafür einsetzen, reduktionswillige Milchbauern zu unterstützen. Damit nehmen wir Menge vom Markt. Und wir fordern 50 Millionen Euro für die grünlandgebundene Tierhaltung. Diese Bindung an eine öffentliche Leistung ist für eine effektive Mittelverwendung auch aus Sicht des Steuerzahlers wichtig.“

Der Antrag „Milchmarkt stabilisieren – Milchkrise beenden“ wird am 15. Oktober 2015 im Plenum des Bundestages beraten.

 

Hier der gemeinsame Antrag.