Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Die Durchführung einer Narkose bei der chirurgischen Kastration der männlichen Ferkel inklusive Vor- und Nachsorge, der notwendigen schmerzausschaltenden Vorbehandlung und die Reaktion auf Narkosezwischenfälle ist ein komplexer Vorgang, der eine tierärztliche Ausbildung erfordert. Ein Sachkundenachweis für tierärztliche Laien sichert keinen Tierschutz, schon gar nicht im Routinebetrieb großer Bestände. Zumal die Frage nach einer wirksamen Kontrolle unbeantwortet ist. Dieses erhebliche Risiko für den Vollzug des Staatsziels Tierschutz ist unnötig, da mit der Jungebermast und der Immunokastration zwei verlässliche und noch dazu noch wirtschaftlichere Methoden zur Verfügung stehen, mit denen ganz auf eine chirurgische Kastration der Ferkel verzichtet werden kann.
Die Scheinlösung Isofluran mag für Schlacht- und Handelskonzerne die einfachste Lösung sein, aber die Zeche dafür zahlen vor allem die Ferkelerzeugenden. Dass damit das BMEL weiter die Blockade der Ebermast und Immunokastration billigend in Kauf nimmt, ist der eigentliche Skandal. Denn die eigene Ressortforschung hat mehrfach gut begründet, dass mit diesen Methoden sogar der vollständige Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration möglich ist. Damit ist ein tiergerechter und sogar betriebswirtschaftlicher Weg offen, der auch Rechtsrisiken und Tierschutzgrauzonen umgeht. Mit dieser Verordnung geht es mit Vollgas in die Sackgasse der chirurgischen Ferkelkastration.“