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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die Isofluran-Narkose in die Hand tierärztlicher Laien zu geben ist ein Offenbarungseid des Bundesagrarministeriums in Sachen Tierschutz. Aber das auch noch als Erfolg für die konsequente und schnelle Verfolgung des Endes der betäubungslosen Ferkelkastration zu verkaufen, ist zynisch. Statt die Weichen zukunftsweisend und verlässlich auf den vollständigen Ausstieg aus der chirurgischen Kastration zu stellen, wird mit einem teuren, rechtsunsicheren und fachlich fragwürdigen Weg der Schmerz der männlichen Ferkel ohne Not weiter verlängert. Das ist inakzeptabel.“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag zum Beschluss der Isoflurannarkose-Verordnung in der Kabinettsitzung vom 08. Mai 2019. 

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Die Durchführung einer Narkose bei der chirurgischen Kastration der männlichen Ferkel inklusive Vor- und Nachsorge, der notwendigen schmerzausschaltenden Vorbehandlung und die Reaktion auf Narkosezwischenfälle ist ein komplexer Vorgang, der eine tierärztliche Ausbildung erfordert. Ein Sachkundenachweis für tierärztliche Laien sichert keinen Tierschutz, schon gar nicht im Routinebetrieb großer Bestände. Zumal die Frage nach einer wirksamen Kontrolle unbeantwortet ist. Dieses erhebliche Risiko für den Vollzug des Staatsziels Tierschutz ist unnötig, da mit der Jungebermast und der Immunokastration zwei verlässliche und noch dazu noch wirtschaftlichere Methoden zur Verfügung stehen, mit denen ganz auf eine chirurgische Kastration der Ferkel verzichtet werden kann. 

Die Scheinlösung Isofluran mag für Schlacht- und Handelskonzerne die einfachste Lösung sein, aber die Zeche dafür zahlen vor allem die Ferkelerzeugenden. Dass damit das BMEL weiter die Blockade der Ebermast und Immunokastration billigend in Kauf nimmt, ist der eigentliche Skandal. Denn die eigene Ressortforschung hat mehrfach gut begründet, dass mit diesen Methoden sogar der vollständige Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration möglich ist. Damit ist ein tiergerechter und sogar betriebswirtschaftlicher Weg offen, der auch Rechtsrisiken und Tierschutzgrauzonen umgeht. Mit dieser Verordnung geht es mit Vollgas in die Sackgasse der chirurgischen Ferkelkastration.“