Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Während in Deutschland weiter 31 Pflanzenschutzmittel mit dieser Wirkstoffgruppe zugelassen sind, will Frankreich die Anwendung von Neonikotinoiden gänzlich verbieten. Es gibt also keinen Grund für Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, sich als Schutzpatron der Bienen zu inszenieren. Wer den Bienenschutz wirklich wirksam stärken will muss die Bienen vor neonikotinoidhaltigen Stäuben schützen und die Risiken des Einsatzes dieser besonders bienengefährlichen Wirkstoffgruppe ernster nehmen.“
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte im Anfang Juni ein Behandlungsverbot von Wintergetreide-Saatgut mit neonikotinoidhaltigen Mitteln per Verordnung festgeschrieben. Diese Wirkstoffgruppe gilt als besonders bienengefährlich. Sie schädigen das Nervensystem der Bienen, sodass sie z. B. desorientiert nicht mehr zurück in den Stock finden, oder verringern die Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten, z. B. die Varoa-Milbe.
Aber nicht nur mit Neonikotinoiden wird den Bienen das Leben schwer gemacht, obwohl ihre Bestäubungsleistung die Grundlagen guter Ernten sichert. Es fehlen Nahrungsgrundlagen, weil heute Beikräuter auf Äckern als Erntegutverunreinigung oder Konkurrenz rigoros beseitigt werden und bienenfreundliche Ackerkulturen oder Randstreifen fehlen. Damit gehen Nahrungsquellen für viele Lebewesen verloren und die biologische Vielfalt sinkt insbesondere in den Agrarlandschaften. Deshalb muss die Agrarförderung insgesamt stärker auf die Unterstützung einer bienenfreundlichen Landwirtschaft ausgerichtet werden.
Berlin, 09.08.2016
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung.