Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Regelmäßige Nachweise von Pestizid-Rückständen in Lebensmitteln weisen – unabhängig von der Einhaltung von gesetzlichen Grenzwerten – auf breite Anwendung hin. Verbunden mit gesundheitlichen und ökologischen Risiken. Doch die Bundesregierung kann keine Gefahr erkennen und wirft Journalisten vor, Sachverhalte verzerrt dargestellt zu haben.
Leider trägt sie aber selbst nicht zu Klärung der gestellten Fragen bei. Im Falle von Kontrollen verweist sie auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Auf Fragen zur Erhöhung von Rückstandshöchstgehalten antwortet sie ausweichend. Anstatt konkrete Zahlen zu nennen, nennt sie 22 Verordnungen, in denen es sowohl zu Absenkungen als auch zu Erhöhungen von Grenzwerten gekommen sei.
Auch politischen Fragen weicht Agrarminister Schmidt aus. Welche Vor- und Nachteile mit einer Pestizid-Abgabe verbunden werden, kann – oder will – er nicht beantworten. Diese wahrlich nicht neue Forderung müsse noch hausintern geprüft werden, so der Minister. Auch volkswirtschaftliche Folgewirkungen des Pestizideinsatzes für Umwelt und Gesundheit sind der Bundesregierung angeblich nicht bekannt. Immerhin verweist Schmidt in seiner Antwort auf zwei Forschungsprojekte des Umweltministeriums. Angesichts der Probleme durch breite und häufige Nutzung von Pestiziden grenzt das an Arbeitsverweigerung der Bundesregierung.“
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Auswirkungen von Pestiziden auf Umwelt und Gesundheit“ (18/7018)