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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Von Arbeit muss man leben können. Deshalb war der Mindestlohn längst überfällig. Jetzt gilt es darauf zu achten, dass er auch eingehalten wird. Dazu müssen Arbeitszeiten selbstverständlich dokumentiert werden, sonst kann das nicht kontrolliert werden. Eigentlich eine simple Logik.“, so Dr. Kirsten Tackmann zum Antrag der Linksfraktion „Mindestlohn sichern – Umgehungen verhindern“, der heute in die erste Lesung geht.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Der Mindestlohn verhindert Wettbewerbsvorteile auf Kosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die wachsende Kaufkraft wird auch den kleinen und mittelständischen Unternehmen in den ländlichen Regionen nutzen. Statt also Standards aufzuweichen und Scheindebatten zu führen, sollte konsequent gegen Mißbrauch und Umgehungen des Mindestlohngesetzes gehandelt werden.

DIE LINKE sagt klar: das Mindestlohngesetz muss nachgebessert werden. Zuschläge dürfen nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Auch keine Sachleistungen, Gutscheine und Trinkgelder. Urlaubs- und Weihnachtsgelder sind neben dem Mindestlohn zu zahlen.

Bei einem Gespräch der regionalen Abgeordneten in Bund und Land in der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit in Neuruppin wurden auch über die Auswirkungen des Mindestlohnes in der Region thematisiert. Von den 1.600 Befragten, die sich im Januar erwerbslos meldeten, gaben lediglich 50 Betroffene an, ihr Verlust des Arbeitsplatzes könnte vielleicht mit der Einführung des Mindestlohnes im Zusammenhang stehen. Panikmache ist unbegründet.“ sagte Kirsten Tackmann.

Hintergrund:

Manche Unternehmen nutzen Grauzonen, um Zuschläge oder Sachleistungen mit dem Mindestlohn zu verrechnen. Auch beim Ehrenamt besteht die Gefahr, die Mindestentlohnung zu unterlaufen – erst recht, wenn es mit einer geringfügigen Beschäftigung gekoppelt ist.