Tackmann weiter:
„Die SPD darf das nicht mitmachen. Das Gesetz kann und muss im Parlament korrigiert werden. Eine Mehrheit der Abgeordneten will ein bundesweites Anbauverbot. Aber das nun vorgeschlagene Verfahren schafft hohe Hürden, z. B. wenn sich sechs Bundesministerien unter hohem Zeitdruck einigen und zugleich eine Mehrheit der Bundesländer ‚zwingende Gründe‘ vorbringen müssen. In der Konsequenz kommt entweder kein Verbot oder einen Flickenteppich, der allein angesichts der länderübergreifenden Verarbeitungs- und Handelswege absurd ist. Denn warum sollte ein Risiko in dem einen Bundesland existieren, im Nachbarland aber nicht?
Die sogenannte Opt-Out-Regelung räumt den Mitgliedstaaten das Recht ein, für in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen nationale Anbauverbote zu erlassen. DIE LINKE fordert, dass das Grundproblem gelöst wird: Das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen muss konsequent dem Vorsorgegrundsatz folgen. Das heißt, es muss unabhängig und transparent geprüft werden und z. B. auch Langzeitwirkungen, soziale oder ethische Risiken einbeziehen. Das würde Anbauverbote in den Mitgliedstaaten überflüssig machen. Aber wenn es Anbauverbote geben soll, dann müssen sie bundesweit gelten.“