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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die Befragung der Bundesregierung am 13. April hatte den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zum Thema. Kirsten Tackmann ist skeptisch, wie Minister Schmidt die Entscheidungsfindung für ländliche Räume zu regeln gedenkt – nämlich ohne parlamentarische Mitsprache bei der GAK.

Vizepräsident Peter Hintze:

Ich begrüße Sie herzlich. Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.Das Wort für den einleitenden Bericht hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Herr Christian Schmidt. – Herr Minister, bitte.

Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ beschlossen. Sie finden die Rechtsgrundlage dafür in Artikel 91 a des Grundgesetzes.Es handelt sich hier um ein Ausführungsgesetz zu dem Artikel 91 a.

Mit der Gesetzesänderung verbinde ich eine klare Erwartung: Die Gemeinschaftsaufgabe wird den ländlichen Raum durch die Erweiterung der Möglichkeiten zur Förderung von Infrastruktur und von Klein- und Kleinstbetrieben voranbringen. Deshalb wollen wir die GAK – so lautet die Abkürzung für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – zu einem starken politischen Steuerungsinstrument weiterentwickeln, zu einem Steuerungsinstrument, das Perspektiven für Landwirtinnen und Landwirte schafft, aber auch für die Menschen in den ländlichen Räumen insgesamt. Wir haben für die Landwirtschaft, die modern und leistungsfähig sein soll und ist, mit der Gemeinschaftsaufgabe ein Instrument der Bund-Länder-Finanzierung, das sich sehr bewährt hat.

Zu den Volumina: Wir haben im letzten Jahr gemeinsam einen Bundesanteil von 590 Millionen Euro, dazu kommt ein 40-prozentiger bzw., was den Sonderrahmenplan „Verbesserung des Küstenschutzes“ angeht, ein 30-prozentiger Anteil der Länder, die in den Programmen gemeinsam beschlossen werden. Das gilt auch für den Forstbereich. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir nun weitergehen. Bisher beschränkt sich das Verständnis von Landwirtschaft auf die landwirtschaftliche Produktion an sich.

Wir wollen nun auch die strukturellen Fragestellungen, die im ländlichen Bereich entstehen, mit einbeziehen. Das Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Dieser Anspruch gehört zu den Grundpfeilern unserer Gesellschaft. Das heißt, wir wollen die Attraktivität der ländlichen Räume stärken. Deswegen müssen wir auch Instrumente für die Situation finden, dass beispielsweise in kleineren Orten keine Daseinsvorsorge mehr verfügbar ist oder fehlende berufliche Perspektiven die demografische Entwicklung in diesen Räumen noch zusätzlich verstärken.

Wir haben uns bei diesem Gesetzentwurf deswegen darauf konzentriert, die Möglichkeiten von Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe zu fördern. Das betrifft zum Beispiel den Friseurbetrieb, der investieren will, den Bäcker am Dorfplatz oder ein Multifunktionshaus. Wir haben dann einen Hebel, um die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen vor Ort zu verbessern. Auch der ländliche Tourismus kann mit GAK-Mitteln angekurbelt werden. Zusätzliches Geld ist dafür notwendig. Wir werden noch für dieses Jahr – ich hoffe, dass wir dieses Gesetz noch im Herbst dieses Jahres im Gesetzblatt haben – 30 Millionen Euro seitens des Bundes sowie den entsprechenden Länderanteil zur Verfügung haben, um diese Zusatzaufgabe, soweit das noch möglich ist, zu bedienen.

Die Gemeinschaftsaufgabe ist damit vom Verständnis her eine Gemeinschaftsaufgabe der ländlichen Entwicklung und der ländlichen Räume insgesamt.

Herr Präsident, so weit meine einleitenden Ausführungen.

Vizepräsident Peter Hintze:

Herzlichen Dank. – Wir haben eine ganze Reihe von Fragen. Wir nehmen zuerst die Fragen zu dem Komplex, der vorgetragen wurde. Ich nenne einmal die Namen der Fragesteller: Willi Brase, SPD, Markus Tressel, Bündnis 90/Die Grünen, Heidrun Bluhm, Linke, Frau Dr. Tackmann, Linke, Ingrid Pahlmann, CDU/CSU. Das ist bis jetzt der Stand der Dinge.

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Minister. – Versprechen hinsichtlich blühender Landschaften sind ja auch mit Blick auf die deutsche Geschichte schwierig.

Ich kann an die Ausführungen des Kollegen Brase anschließen. Ich wohne selber im ländlichen Raum, in einem kleinen 60-Seelen-Dorf, und weiß um die Problemlage. Es ist durchaus sehr viel Gehirnschmalz notwendig, um sich den Herausforderungen, die wir dort haben, zu stellen, zumal ich in der Politik die Erfahrung mache, dass häufig gedacht wird, da wohnten in der Mehrzahl nur Leute, die nicht schnell genug weggekommen sind. Ich kann tatsächlich versichern, dass es nicht so ist.

Mir ist es deswegen aber besonders wichtig, dass hier nicht nur Verwaltungshandeln besprochen wird, sondern auch mal gefragt wird: Wie kommen wir denn zu Entscheidungen darüber, was die ländlichen Räume brauchen? Und in der Tat tragen wir als Linke schon lange die Kritik vor, dass die parlamentarische Beteiligung bei der GAK nicht gesichert ist: Es wird dafür zwar von den Parlamenten relativ viel Geld zur Verfügung gestellt, aber am Ende haben die Parlamente kein Mitspracherecht. Insofern möchte ich Sie gerne fragen, ob Sie das Problem überhaupt sehen und inwiefern wir da zu einer deutlich besseren Lösung kommen können.

Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft:

Vielen Dank, Frau Kollegin. Ihrer Beschreibung der Einschätzung ländlicher Räume darf ich mich ausdrücklich anschließen. Da liegt ein Missverständnis vor. Ländliche Räume sind attraktiv bzw. können es sein. Im Rahmen der Dialogreihe „Gut leben in Deutschland“ der Bundesregierung habe ich für mein Ressort zehn unterschiedliche ländliche Regionen ausgesucht. Wir haben festgestellt, dass es dort sehr unterschiedliche Fragestellungen gibt. In manchen Bereichen ist Struktur zwar nicht mehr vorhanden, aber der Wohnwert ist so hoch, dass es zu Zuzügen von anderer Seite kommt. In anderen Bereichen gibt es demografische Entwicklungen, die in den nächsten Jahren 30 Prozent weniger Bevölkerung erwarten lassen. Da wollen wir ansetzen. Das heißt, es muss in diese Bereiche investiert werden. Das muss aber vor allem aus den ländlichen Bereichen selbst kommen. Dadurch gewinnen die Länder an Bedeutung; das ist die Rechtfertigung für ihre Mitwirkung an dieser Gemeinschaftsaufgabe. Allerdings zieht das auch eine Einschränkung der Verfügbarkeit parlamentarischer Beteiligung nach sich. Es geht hier um das exekutive Handeln zwischen Bund und Ländern. Sie können mir glauben: Die Arbeit mit den von mir hochgeschätzten 16 Bundesländern funktioniert praktisch ganz gut, aber sie ist manchmal nicht ganz einfach. Das jetzige Gesetzgebungsverfahren bietet aber eine gute Möglichkeit, dass sich das Parlament intensiv mit den Grundlagen dieser Gesetzgebung beschäftigt.

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Die gesamte Debatte lesen Sie hier: 160413_Regierungsbefragung_GAK